Zur Startseite [alt+0] | Zur Navigation [alt+2] | Direkt zum Inhalt [alt+8] | Zur Suchfunktion [alt+3] | Direkt zum Inhaltverzeichnis [alt+6]
Sie sind hier: Start
Stadt Kaarst
Bedeutung des Kaarster Wappen
10.09.2010
Anmeldung der Stände für das 2. Frauentrödelmarkt im KunstCafe EinBlick
11.09.2010
Großer Zapfenstreich nach preußischer Tradition mit Fahnenträgern.

Die Stadt Kaarst, hervorgegangen aus den ehemaligen Gemeinden Büttgen und Kaarst, knüpft mit ihrem Wappenentwurf an die Wappen ihrer beiden Vorgängergemeinden an, indem sie zum Ausdruck der jetzigen kommunalen Einheit die heraldischen Aussagen der Wappen ihrer Vorgängergemeinden zu einem Wappen vereint.
Auf die frühere Gemeinde Büttgen weist anstelle der komplizierten Reiterfigur "Jan van Werth" dessen Wappenemblem "drei um einen Ring 2 : 1 gestellte Mühleisen" hin; auf die frühere Gemeinde Kaarst anstelle der ebenfalls komplizierten Figur "St. Martin mit Pferd und Bettler" dessen Attribut "ein von einem Schwert geteilter Mantel" hin.
Das gemeinsam in beiden frühreren Wappen enthaltene schwarze Balkenkreuz sollte nach dem Willen der Mehrheit des Rates der Gemeinde Kaarst auch in dem neuen Wappen als Ausdruck ursprünglicher landespolitischer Zugehörigkeit zur Landesherrschaft Köln weiter fortgeführt werden.
Unter silbernem Schildhaupt, darin ein durchgehendes schwarzes Kreuz, gespalten von Blau und Gold, vorne drei 2 : 1 gestellte silberne Mühleisen, zwischen denen ein goldener Ring ist, hinten ein roter, von einem silbernem Schwert durchteilter Mantel.

Die Wappen der Altgemeinden Büttgen (links) und Kaarst (rechts)