Aufgaben der Jugendhilfe im Strafverfahren
Viele Jugendliche und Heranwachsende (aber auch deren Familien) erleben ein gegen sich gerichtetes Jugendstrafverfahren als sehr belastend. Durch mögliche gerichtliche Maßnahmen greift die Justiz - ihrem Auftrag entsprechend - zum Teil erheblich in das Leben der Betroffenen ein.
Um hier Unterstützung anzubieten und die ggfs. zu verhängenden gerichtlichen Maßnahmen pädagogisch sinnvoll auf den Beschuldigten abzustimmen, wurde die Jugendhilfe im Strafverfahren entwickelt.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist ein fester Bestandteil im Jugendstrafverfahren. Sie gehört zu den gesetzlichen Aufgaben des Bereiches Jugend und Familie.
Dabei bietet der Bereich Jugend und Familie jungen Menschen, die von einem gegen sie gerichteten Strafverfahren betroffen sind, Beratung und Hilfe an.
...ist Hilfe für junge Menschen
Das Jugendgerichtsgesetz unterscheidet:
a)Jugendliche vom 14. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres;
b)Heranwachsende vom 18. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
Der Bereich Jugend und Familie wird von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht über ein bevorstehendes Strafverfahren informiert.
In einem persönlichen Gespräch mit dem Jugendlichen/Heranwachsenden gibt die Jugendhilfe im Strafverfahren
- einen Überblick über den Ablauf eines Verfahrens und
- Antworten auf offene Fragen
Gemeinsam mit den Betroffenen erstellt die Jugendhilfe im Strafverfahren einen Bericht über die aktuelle Lebenssituation, die bisherige Entwicklung und die Vorstellungen über den künftigen Werdegang und gibt so durch ihre Stellungnahme eine wichtige Entscheidungshilfe für das Jugendgericht und die Staatsanwaltschaft.
... und Hilfe für das Gericht.
Auf der Grundlage dieses Berichtes bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren in der Hauptverhandlung:
- eine Darstellung möglicher Zusammenhänge zwischen der zur Verhandlung stehenden Tat und der Gesamtpersönlichkeit des Angeschuldigten
- bei Heranwachsenden eine Stellungnahme zur möglichen Anwendung des Jugendstrafrechts,
- Vorschläge zu geeigneten gerichtlichen Maßnahmen im Falle der Anwendung des Jugendstrafrechts.
Schließlich werden vom Gericht verhängte Weisungen nach dem Jugendgerichtsgesetz vom Bereich Jugend und Familie vermittelt und begleitet.