Welche Prüfverfahren werden eingesetzt?

Für die Überprüfung der Abwasserleitungen gibt es unterschiedliche
Prüfverfahren:
Optische Inspektion/Kanalfernsehuntersuchung („KA")
Die optische Inspektion erfolgt mittels einer Kanalfernsehuntersuchung. Speziell für diese Untersuchung gibtes Kamerasysteme, die mit hoher Bildqualität auch verzweigte Abwasserleitungen untersuchen können. Diese Kameras werden vom Einsteigeschacht oder von der Inspektionsöffnung aus eingesetzt. Einige Kameras können zeitgleich eine Lageplanskizze der untersuchten Leitungen anfertigen.
Vereinfachte Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 („DR2")
Für die vereinfachte Dichtheitsprüfung werden die Leitungen an der tiefsten Stelle abgesperrt und am höchsten Punkt der Leitung (z. B. Bodenablauf) mit Wasser aufgefüllt. Der Sachkundige füllt die Leitung bis zum Ende der Prüfzeit immer wieder mit Wasser auf. Übersteigt die hinzugegebene Wassermenge eine gewisse Toleranzgrenze, gilt die Leitung als undicht.
Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 („DR1")
Dieser Prüfung ist immer eine optische Inspektion („KA") vorgeschaltet. Bei der anschließenden Druckprüfung werden die Abwasserleitungen mit Wasserdruck oder Luftüberdruck untersucht. Hierzu werden die zu überprüfenden Leitungen mit Dichtungselementen abgesperrt und das System mit Wasser befüllt bzw. Druckluft eingeleitet. Bleibt der Wasser- oder Druckverlust im Rahmen der zulässigen Toleranz, gilt die Leitung als dicht.
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Zustands- und Funktionsprüfung
- Warum ist eine Zustands- und Funktionsprüfung sinnvoll?
- Bis wann sind häusliche Abwasserleitungen zu prüfen?
- Welche Leitungen müssen überprüft werden?
- Müssen reine Niederschlagswasserleitungen überprüft werden?
- Durch wen werden die Abwasserleitungen geprüft?
- Welche Arbeiten sind zur Vorbereitung erforderlich?
- Welche Prüfverfahren werden eingesetzt?
- Wann wird welches Prüfverfahren eingesetzt?
- Wie weise ich die Prüfung nach?
- Wie teuer ist die Prüfung?
Kanalsanierung
- Leitung ist schadhaft - was ist zu tun?
- Welche Sanierungsverfahren gibt es?
- Wer darf die Sanierung durchführen?