Abfallberatung

Die Abfallberatung in Kaarst informiert zu den Themen Abfallvermeidung und -entsorgung, Kompostierung, Mülltrennung- und Verwertung.

Die Antworten auf die häufigsten Fragen sind hier zusammengestellt:

Welcher Abfall kommt wohin?

In das blaue Abfallgefäß

Zeitungen, Illustrierte, Broschüren, Prospekte, Kataloge, Pappe, Kartonagen, Packpapier, Bücher, Schreib- und Computerpapier - KEINE beschichteten Papiere oder Hygiene-Papiere. Altpapier und Kartonagen dürfen nicht in Kartons gefüllt werden. Vielmehr ist darauf zu achten, dass die Schichtung des Altpapiers auf einen Blick erkennbar ist. Haben Sie mehrere Kartons zu entsorgen, so sind diese flach zusammenzulegen und zu bündeln. Die Bündel können mit stabiler Kordel oder wetterbeständiger Banderole geschnürt sein. Sie sollten in Größe und Gewicht gut von den Müllwerkern handhabbar sein.

Informationen zu Änderungen und Bestellungen von "blauen" Abfallgefäßen erhalten Sie bei der Fa. Schönmackers, Am Selder 9, 47906 Kempen

http://www.schoenmackers.de/

Telefon: 0800 1747474
Sprechzeit: Mo.-Fr.: von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

In das gelbe Abfallgefäß/den gelben Sack

Alle Verkaufsverpackungen (häufig mit dem „Grünen Punkt" bedruckt), wie zum Beispiel: Kunststoffverpackungen, Folien, Metallverpackungen, Verschlüsse, Aluminiumfolien, Styroporverpackungen, Verbundverpackungen (Milchkartons etc.). Auf keinen Fall gehören sonstige Abfälle aus Plastik hinein wie beispielsweise Plastikspielzeug, Plastikschirmständer etc.

Sonstige Hinweise finden Sie hier:

Informationen zu Änderung und Bestellung von "gelben" Abfallgefäßen für Kunststoff- und Metallverpackungen erhalten Sie bei der Fa. Schönmackers, Am Selder 9, 47906 Kempen

http://www.schoenmackers.de/

Telefon: 0800 8884373
Sprechzeit: Mo.-Fr.: von 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Altglas

Sammelcontainer für Altglas finden Sie an rund 50 Standorten im Stadtgebiet- auch in Ihrer Nähe.

Sonstige Hinweise zur Altglassammlung finden Sie unter http://www.was-passt-ins-altglas.de/

In das braune Bioabfallgefäß

Organische und tierische Küchenabfälle: gekochte und ungekochte Speisereste, Obst- und Gemüseschalen, Eierschalen, Nussschalen, Fallobst, Apfelkitschen, Gemüseputzreste, Salat-, Kohl- und Kohlrabiblätter, Fleisch- und Fischabfälle

Gartenabfälle: Unkraut, verwelkte Blumen, Zweige, Laub, Rasen- und Heckenschnitt, Strauchschnitt, Staudenrückschnitt, Topfpflanzen, Sägespäne, Kleintierstreu (nur mit Kompostierungshinweis auf der Verpackung)

Sonstiges: Kaffeesatz, Filtertüten, Teesatz, Teefilter

Nicht hinein gehören Knochen, Fischgräten, mineralisches Kleintierstreu, Baumwurzeln, Baumstümpfe, Stämme. Sogenannte biologisch abbaubare Kunststofftüten gehören ebenfalls nicht in das Bioabfallgefäß (siehe hierzu die Pressemeldung des Rhein-Keises Neuss).

Da festgefrorene Abfallgefäße oder solche, deren Inhalt angefroren ist, nicht entleert werden, sind die Abfallbehälter von den Benutzerinnen und Benutzern gegen Festfrieren zu schützen. Dies betrifft insbesondere die Bioabfallgefäße. Ein Festfrieren kann z.B. durch folgende Maßnahmen verhindert werden:

  • Abfallgefäße in frostgeschütztem Umfeld lagern (gegen Hauswand, in der Garage)
  • eine Lage zusammengeknülltes Zeitungspapier oder Eierkartons in den Boden des Abfallgefäßes und bedarfsweise weitere Lagen hineinlegen
  • feuchte Abfälle vorher trocknen/abtropfen lassen und in Zeitungspapier einwickeln oder in Papiertüten füllen bevor sie in die Biogefäße gegeben werden
  • den Gefäßinhalt nicht pressen
  • bereits festgefrorener Inhalt kann mit einem Stiel o.Ä. aufgelockert werden

Für weitere Fragen oder Reklamationen über nicht geleerte Bioabfallgefäße wenden Sie sich an Frau Soto Goncalves.

Informationen zu Änderungen und Bestellungen von "braunen" Bioabfallgefäßen erhalten Sie bei Frau Nilges. Gerne können Sie Ihre Anfrage hierzu auch per E-Mail an antrag.abfall@kaarst.de richten.

Grünbündel

Gebündelter Baum- und Strauchschnitt wird an 8 im Entsorgungskalender aufgeführten Terminen gesammelt.
Die Bündel müssen ab 6.00 Uhr am Abfuhrtag bereitliegen. Sie dürfen maximal. 1,50 Meter lang sein und mit Kordel (kein Metall, kein Kunststoff !) verschnürt sein. Baumstämme dürfen maximal 15 Zentimeter Durchmesser haben. Wurzeln werden nicht gesammelt.

Für weitere Fragen oder Reklamationen über nicht abgeholte Grünbündel wenden Sie sich an Frau Soto Goncalves.

Eigenkompostierung

Durch die Kompostierung im eigenen Garten kann jeder etwas für Natur und Umweltschutz tun. Kompost ist ein wertvoller Ersatz für Torf und Kunstdünger.

Die Tipps des Umweltbundesamtes zum Thema Eigenkompostierung finden Sie hier:

In das graue Restabfallgefäß

Restabfälle sind Abfälle aus Ihrem Haushalt, die nicht anderweitig gesammelt werden. Auf keinen Fall gehören hinein: Bauschutt oder schadstoffhaltige Abfälle.

Für weitere Fragen oder Reklamationen über nicht geleerte Restabfallgefäße wenden Sie sich an Frau Soto Goncalves.

Informationen zu Änderungen und Bestellungen von "grauen" Restabfallgefäßen erhalten Sie bei Frau Nilges. Gerne können Sie Ihre Anfrage hierzu auch per E-Mail an antrag.abfall@kaarst.de richten.

Größere Abfallmengen

Kaarster Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Abfälle mit einem Volumen bis zu 1m³, max. 200 kg, direkt an der Deponie Neuss-Grefrath, Lövelinger Str. 101, gegen eine Pauschalgebühr anzuliefern. Elektrogeräte, Altpapier sowie Leichtverpackungen können kostenlos abgegeben werden.

Grünabfälle bis 200 kg bzw. 1m³ können ab 2024 kostenlos sowohl an der vorgenannten Deponie als auch an der Kompostierungsanlage in Korschenbroich, Am Blauen Stein, angeliefert werden.
 

Öffnungszeiten der Deponie:

Mo. - Fr.: 7.00 Uhr - 19.00 Uhr, Sa.: 7.00 - 13.00 Uhr, Tel. 02131/984719

Öffnungszeiten der Kompostierungsanlage:

Mo. - Fr.: 7.00 Uhr – 16.30 Uhr, Sa.: 7.30 – 12.30 Uhr, Tel. 02182/82160

Weite Hinweise zu den Kleinanlieferstationen im Rhein-Kreis-Neuss: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/verwaltung-politik/aemterliste/umweltamt/themen/kleinanlieferstationen/

 

Für vorübergehende Mehrmengen an Restabfall können städtische Abfallsäcke an den entsprechenden Abfuhrtagen neben dem grauen Restabfallgefäß dazugestellt werden. Es dürfen nur die Abfallsäcke der Stadt Kaarst verwendet werden, da die Gebühr hierfür über den Verkaufspreis erhoben wird.

Diese Abfallsäcke erhalten Sie bei:

Werners Shop, Rathausplatz 3 - Büttgen

REWE, Berliner Platz 1 - Büttgen

Nahkauf Lange - Königstraße 10 - Holzbüttgen

REWE Röttcher -Neusser Str. 6-10 - Kaarst

REWE Post - St. Eustachius-Patz 12 - Vorst

Bei diesen Geschäften erhalten Sie auch kostenfrei "gelbe Wertstoffsäcke".

Sperrgut

Die Sperrgutabfuhr findet nur nach vorheriger Anmeldung statt.

Weitere Hinweise finden Sie hier: Sperrgutabfuhr

Elektroschrott

Elektrogeräte dürfen keinesfalls mit dem übrigen Hausabfall entsorgt werden.

Weitere Hinweise finden Sie hier: Elektroschrottentsorgung

Schadstoffe

Schadstoffhaltige Abfälle dürfen keinesfalls mit dem übrigen Hausabfall entsorgt werden.

Weitere Hinweise finden Sie hier: Schadstoffentsorgung

Korken und CDs

… können an den Infotheken des Rathauses Kaarst und der Verwaltungsdienststelle Büttgen während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Diese Rohstoffe werden einer Verwertung zugeführt.

Abfallvermeidung

Der beste Abfall ist der, der nicht anfällt. Beim Einkaufen verzichten Sie daher nach Möglichkeit auf verpackte bzw. aufwendig verpackte Produkte. Ziehen Sie soweit es geht wiederverwertbare Artikel Einwegartikeln vor.

Bitte wägen Sie vor der Entsorgung von Gebrauchsgegenständen ab, ob diese anderweitig genutzt, verkauft, verschenkt oder gespendet werden können. Bei defekten Gegenständen ist teilweise eine Reparatur möglich. Beispielsweise können Sie in sogenannten Repair Cafés, die ehrenamtlich organisiert werden, Unterstützung erhalten. Im Rhein-Kreis Neuss finden z. B. solche Treffen in Dormagen, Jüchen, Korschenbroich und Neuss statt. Nähere Informationen erhalten Sie hier: https://repaircafe.org/de/

Auch in Bezug auf Lebensmittelabfälle kann jeder einen Beitrag zur Reduzierung leisten. In Deutschland fallen jährlich etwa 12 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle an. Davon stammt die Hälfte aus privaten Haushalten – also durchschnittlich 75 kg pro Kopf im Jahr. Wertvolle Tipps zur Einkaufsplanung, zur richtigen Lagerung und zur Resteverwertung können der Internetseite der bundesweiten Strategie „Zu gut für die Tonne!“ www.zugutfuerdietonne.de entnommen werden.

Nutzen Sie zudem Ihr Recht auf Mehrweg To-Go! Seit dem 01.01.2023 müssen Gastronomiebetriebe Lebensmittel im To-Go-/Takeaway-/Liefer-Bereich wahlweise auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Große Betriebe müssen hierfür entsprechende Behältnisse (ggf. mit Pfandsystem) vorhalten. Bestimmte kleine Betriebe hingegen müssen „nur“ anbieten, auf Wunsch kundeneigene saubere Behältnisse zu befüllen. D.h. Kundinnen und Kunden entscheiden selbst, ob sie Einweg oder Mehrweg nutzen möchten.

Weitere Informationen:

Weitere Hinweise und Tipps zur Abfallvermeidung finden Sie hier:

Abfuhrtermine

Die Abfuhrtermine können Sie dem Abfallentsorgungskalender, der an alle Haushalte verteilt wird, entnehmen oder hier einsehen: Abfallkalender

Zusätzlich können Sie sich die Abfuhrtermine auch auf Ihrem Smartphone mit der kostenlosen MüllALARM App der Fa. Schönmackers anzeigen lassen. Weitere Infos erhalten Sie hier: https://www.schoenmackers.de/rund-um-service/muellalarm/

Darüber hinaus stehen Ihnen auf der Homepage der Firma Schönmackers die Abfuhrtermine als ICS-Dateien für digitale Kalender zum Download zur Verfügung: https://www.schoenmackers.de/rund-um-service/muellalarm/

Abfallentsorgungsgebühren

Hinweise zu den Abfallgebühren finden Sie hier: Abfallentsorgungsgebühren

Gewerbe

Zur Entsorgung von gewerbespezifischen Abfällen hält die Gewerbeabfallberatung des Rhein-Kreises Neuss Informationen bereit. Sie erreichen diese unter der Rufnummer 02181 601 682-2, -6 oder -7.

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