Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.kaarst.de veröffentlichte Webseite der Stadt Kaarst.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Stadt Kaarst ist bemüht, die aufgeführten Barrieren im Jahr 2023 fortlaufend zu verbessern.

Diese Erklärung wurde im Mai 2023 erstellt.

Barriere melden / Feedback zur Barrierefreiheit

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten aufgefallen? Dann können Sie sich gerne unter folgender Emailadresse bei uns melden:  barrierefreiheit@kaarst.de

Ombudsverfahren

Das für den Bereich der Politik für und mit Menschen mit Behinderung federführend zuständige Ministerium richtet eine Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik ein. Diese ist für das Durchsetzungsverfahren im Sinne von Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2016/2102 zuständig.

Sie können die Ombudsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Zu erreichen ist die Ombudsstelle unter der folgenden E-Mail Adresse: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

Webseite Ombudsstelle: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

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