Bodenrichtwerte und Mietspiegel

Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist ein auf Grundlage der Kaufpreissammlung ermittelter durchschnittlicher Bodenwert für Grundstücke eines Gebietes mit wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (sog. Richtwertgrundstücke). Abweichung des einzelnen Grundstücks hinsichtlich seiner wertbestimmenden Eigenschaften, wie Art und Maß der baulichen Nutzung, Erschließungszustand, Bodenbeschaffenheit, Größe, Grundstücksgestaltung bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert.

Einsehen können Sie diese Werte mit näheren Hinweisen im Internet im Portal BORISplus NRW .

Auskünfte zu den Bodenrichtwerten erteilt Ihnen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Rhein-Kreises Neuss

Tel.: 02131 928-6230 (-0), www.rhein-kreis-neuss.de
 

Gewerblicher Mietspiegel

Die IHK Mittlerer Niederrhein hält für Sie einen auch auf die Stadt Kaarst bezogenen gewerblichen Mietspiegel bereit. Hier finden Sie differenzierte Mietrichtwerte sowohl für Einzelhandels- und Büroflächen wie auch für Lager- und Produktionsflächen.
Stadt Kaarst - Gewerblicher Mietspiegel: www.krefeld.ihk.de
 

Mietspiegel für Wohnraum

Einen Mietspiegel für Wohnraum für die Stadt Kaarst geben der Mieterverein Düsseldorf e.V. und der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V. gemeinsam heraus. Den Mietspiegel können Sie unter dem Link https://www.hausundgrundneuss.de/mietspiegel/ kostenlos downloaden. Gedruckte Exemplare der Mietspiegel können weiterhin in der Geschäftsstelle des Haus- Wohnungs- und Grund- Eigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V. käuflich gegen eine Schutzgebühr von 3,00 € erworben werden.

Kontakte:

Mieterverein Düsseldorf e.V. Geschäftsstelle Neuss
Am Konvent 14
41460 Neuss
Tel.: 02131 275691 und 012131 275386

Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer-Verein Stadt und Kreis Neuss e.V.
Adolf-Flecken-Str. 26
41460 Neuss
Tel.: 02131 92460

Der Mietspiegel kann auch während der üblichen Öffnungszeiten oder nach Vereinbarung bei der Stadt Kaarst eingesehen werden in

der Verwaltungsdienststelle Büttgen
Bereich 61 - Stadtentwicklung, Plaung und Bauordnung - Infobüro Planen und Bauen

Zimmer 217
Tel. 02131 987884
Rathausplatz 23
41564 Kaarst

Sie können uns persönlich besuchen, eine telefonische Auskunft oder die Beauftragung einer anderen Person ist nicht möglich.

Voraussetzung: Sie sind Mieter/-in einer freifinanzierten Wohnung

Notwendige Unterlagen: Mietvertrag, Mieterhöhungsschreiben, Nachweis der Mietzahlungen etc.