Wohnbaugrundstücke
Kaarster Grundstücksbörse 2023
Die Stadt Kaarst vermarktet in diesem Jahr 5 Wohnbaugrundstücke im Neubaugebiet Commerhof-Süd.
Informationen zu den vorgenannten Grundstücken im „Wohnquartier Commerhof“ hinsichtlich Lage, Grundstücksgrößen sowie Kaufpreise finden Sie in der nachstehenden Broschüre. Ebenfalls finden Sie in der Broschüre Hinweise über das Bewerbungsverfahren, welches vom 01. August 2023 bis zum 15. September 2023 um 12.00 Uhr andauern wird. Ausschließlich innerhalb dieses Zeitraums haben Sie die Möglichkeit, das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular zusammen mit einer Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank bei der Stadt Kaarst, Stabstelle Liegenschaften einzureichen.
Das Bewerbungsformular sowie eine Muster-Finanzierungsbestätigung finden Sie unter "Downloads".
Weitere Informationen
Allgemeine Informationen zur Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken
Städtische Wohnbaugrundstücke für Ein-/Zweifamilienhäuser werden in der Regel erstmalig im Frühjahr eines jeden Jahres zum Zeitpunkt des ‚Kaarster Immobilientages‘ angeboten. Dieser findet stets etwa zwei bis drei Wochen vor Ostern, zeitgleich mit dem ‚Kaarster Ostermarkt‘, statt.
Diese Wohnbaugrundstücke werden dann grundsätzlich entweder im Bieter- oder Bewerbungsverfahren vergeben. Das jeweilige Verfahren läuft über einen mehrwöchigen Bewerbungs- bzw. Angebotszeitraum, in welchem Interessierte ausreichend Zeit haben, ihre Unterlagen einzureichen.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist seitens der Bewerber*innen ein von der Stadt Kaarst zur Verfügung gestelltes Formular auszufüllen, in welchem Angaben zu ihrer Person gemacht werden. Diese Angaben werden gemäß eines im nichtöffentlichen Teil der Gremien des Stadtrates beschlossenen Bewertungssystems bepunktet. Den Zuschlag für das Grundstück erhält der/die Bewerber*in, welche/r die meisten Punkte erhalten hat.
Im Fall des Bieterverfahrens wird ein Mindestgebot festgesetzt. Den Zuschlag für das zu verkaufende Grundstück erhält der/die Bieter*in mit dem Höchstgebot. Die Angebote werden während des Angebotszeitraums geschlossen gesammelt und erst im Anschluss daran geöffnet, geprüft und ausgewertet.
In beiden Verfahren ist seitens der Interessent*innen eine Finanzierungsbestätigung von einem Kreditinstitut einzureichen. Diese soll bestätigen, dass die Kaufinteressent*innen in der Lage sind, sowohl das Grundstück zu erwerben, wie auch auf diesem binnen zwei Jahren ab Kaufvertragsabschluss ein adäquates Eigenheim errichten zu können. Diesbezüglich wird seitens der Stadt Kaarst ebenfalls ein Mustervordruck zur Verfügung gestellt.
Seitens der Stadt Kaarst wird derzeit weder eine Interessentenkartei noch eine Art Newsletter geführt. Sobald die Stadt Kaarst wieder Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke zum Kauf anbietet, finden Sie hier alle notwendigen Informationen und Unterlagen. Zudem werden städtische Wohnbaugrundstücke auch auf dem Internetportal ‚ImmobilienScout24‘ inseriert.
Die seitens der Stadt Kaarst angebotenen Gewerbegrundstücke finden Sie hier.