Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

Weitere Informationen zur Prüfpflicht

Wenn sich für Sie laut Wasserhaushaltsgesetz, SüVO Abw NRW oder Abwasserbeseitigungssatzung Pflichten ergeben, dann können Sie sich direkt an die Beschäftigten des Bereiches Tiefbau wenden. Selbstverständlich können Sie sich auch auf den nachfolgenden Seiten selbst zu dem Thema informieren:

(Hinweis: Leider können wir Ihnen keinen LINK auf DIN Normen zur Verfügung stellen, da diese nicht unentgeltlich zugänglich sind.)

 

Kontakt

Herr Hüsges


Rathaus Büttgen
Raum 107
Rathausplatz 23
41564 Kaarst