Häusliches Abwasser - Abwasserleitung nach 1965

Wenn Sie Ihre Abwasserleitungen nach dem 01.01.1965 errichtet haben, besteht nach der Neubauprüfung keine weitere Prüfpflicht gemäß Selbstüberwachungsverordnung.

Unabhängig von dieser Prüfpflicht, haben Sie auch weitere Pflichten bei defekten Abwasserleitungen und bei wesentlichen Änderungen.