Industrielles oder gewerbliches Abwassesr
Wenn bei Ihnen industrielles oder gewerbliches Abwasser (gemäß Abwasserbeseitigungssatzung) anfällt und das Grundstück in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet liegt, dann haben Sie folgende Prüfpflichten:
- Errichtung der Abwasseranlage vor dem 01.01.1990 – Prüfpflicht bis zum 31.12.2015
- Errichtung der Abwasseranlage nach dem 01.01.1990 – Prüfpflicht bis zum 31.12.2020
Außerhalb von festgesetzten Wasserschutzgebieten ergeben sich folgende Prüfpflichten:
- Wenn für Ihr Abwasser Anforderungen im Anhang der Selbstüberwachungsverordnung festgelegt sind, haben Sie eine Prüfpflicht bis zum 31.12.2020
- Wenn Ihr Abwasser diesen Anforderungen nicht entspricht, besteht keine Prüfpflicht.
Unabhängig von dieser Prüfpflicht, haben Sie auch weitere Pflichten bei defekten Abwasserleitungen und bei wesentlichen Änderungen.
Kontakt
Herr Hüsges
Rathaus Büttgen
Raum 107
Rathausplatz 23
41564 Kaarst
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