Industrielles oder gewerbliches Abwassesr

Wenn bei Ihnen industrielles oder gewerbliches Abwasser (gemäß Abwasserbeseitigungssatzung) anfällt und das Grundstück in einem festgesetzten Wasserschutzgebiet liegt, dann haben Sie folgende Prüfpflichten:

  • Errichtung der Abwasseranlage vor dem 01.01.1990 – Prüfpflicht bis zum 31.12.2015
  • Errichtung der Abwasseranlage nach dem 01.01.1990 – Prüfpflicht bis zum 31.12.2020

Außerhalb von festgesetzten Wasserschutzgebieten ergeben sich folgende Prüfpflichten:

  • Wenn für Ihr Abwasser Anforderungen im Anhang der Selbstüberwachungsverordnung festgelegt sind, haben Sie eine Prüfpflicht bis zum 31.12.2020
  • Wenn Ihr Abwasser diesen Anforderungen nicht entspricht, besteht keine Prüfpflicht.

Unabhängig von dieser Prüfpflicht, haben Sie auch weitere Pflichten bei defekten Abwasserleitungen und bei wesentlichen Änderungen.