Neubauten von Gebäuden oder Abwasserleitungen
Wenn Sie ein neues Gebäude errichten oder ihre Abwasserleitungen erneuern, dann besteht eine Prüfpflicht der Abwasserleitungen gemäß Selbstüberwachungsverordnung.
Kontakt
Herr Hüsges
Rathaus Büttgen
Raum 107
Rathausplatz 23
41564 Kaarst
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