Umbauten von Gebäuden oder Abwasserleitungen
Wenn Sie an ihrem Gebäude oder ihren Abwasserleitungen wesentliche Änderungen oder Sanierungen durchführen, dann besteht eine Prüfpflicht gemäß Selbstüberwachungsverordnung.
Bei Gebäudeentkernungen und Totalumbauten besteht ebenfalls eine Prüfpflicht gemäß Selbstüberwachungsverordnung.
Kontakt
Herr Hüsges
Rathaus Büttgen
Raum 107
Rathausplatz 23
41564 Kaarst
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