Umbauten von Gebäuden oder Abwasserleitungen

Wenn Sie an ihrem Gebäude oder ihren Abwasserleitungen wesentliche Änderungen oder Sanierungen durchführen, dann besteht eine Prüfpflicht gemäß Selbstüberwachungsverordnung.

Bei Gebäudeentkernungen und Totalumbauten besteht ebenfalls eine Prüfpflicht gemäß Selbstüberwachungsverordnung.