Flughafen Düsseldorf - Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsbeschluss vom 15.06.2015 des Landes Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Verkehr

Der Planfeststellungsbeschluss beinhaltet die Erweiterung des Verkehrsflughafens Düsseldorf durch den Ausbau der Vorfeldflächen nebst Errichtung einer Niederschlagswasserbehandlungsanlage auf dem westlichen Betriebsgelände. Hierdurch werden im Wesentlichen Stellplatzpositionen für Flugzeuge verlegt und neu geschaffen.

Die Stadt Kaarst hat gegen den Planfeststellungsbeschluss am 16.10.2015 Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster erhoben. Die Klage (20 D 80/15.AK) wurde am 08.06.2018 abgewiesen. Gegen die Nichtzulassung der Revision hat die Stadt Kaarst am 29.08.2018 Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Das Oberverwaltungsgericht hat der Beschwerde mit Verfügung vom 26.09.2018 nicht abgeholfen. Das Verfahren liegt nunmehr dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zur Entscheidung vor. 

Urteil OVG vom 08.06.2018
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vom 25.09.2018


Planfeststellungsverfahren zur Kapazitätserweiterung

Die Flughafen Düsseldorf GmbH hat am 27.02.2015 einen Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung beim zuständigen Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen eingereicht.

Gegenstand des Planfeststellungsantrages ist die Zulassung von tiefbaulichen Änderungen der vorhandenen Flughafenanlage, nämlich die Herstellung von insgesamt acht neuen Flugzeug-Abstellpositionen sowie die Erweiterung von Flugbetriebsflächen (Rollweg-/Rollgassenanschlüsse im Vorfeldbereich) nebst weiteren Bodenversiegelungs- und Arrondierungsmaßnahmen sowie von Änderungen der geltenden Betriebsregelungen, nämlich die Erhöhung der im Voraus planbaren Flugbewegungen in nachfragestarken Zeitstunden am Tage sowie eine bedarfsgerechte Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten beider Start- und Landebahnen zur Abwicklung des Flugverkehrs.

Mit der beabsichtigten Kapazitätserweiterung beabsichtigt der Flughafen Düsseldorf im Wesentlichen künftig in den Spitzenstunden 60 statt bisher 45 Flugbewegungen im Parallelbahnbetrieb abzuwickeln und durch die Einrichtung eines Zeitkontos die Parallelbahn flexibler zu nutzen. 

Die Unterlagen können auf den Seiten des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW eingesehen werden.

Im Rahmen der zu diesem Verfahren gehörenden Antragsanhörung ist auch die Auslegung des Planes in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, in der Zeit vom 23.05. bis 24.06.2016 erfolgt. Einwendungen gegen die beabsichtigte Kapazitätserweiterung konnten bis zum 08.07.2016 erhoben werden.

Die Bürgerinitiative Kaarster gegen Fluglärm e.V. - www.kagf.de - und die Stadt Kaarst informierte am 01.06.2016, im Forum der Realschule Halestraße, über die Erweiterungsabsichten des Flughafens Düsseldorf und das weitere Verfahren - insbesondere die anstehende Auslegung der Antragsunterlagen zur Kapazitätserweiterung. Einzelheiten hierzu finden Sie hier.

Bereits mit dem Bekanntwerden der Erweiterungsabsichten des Flughafens haben sich die vom Fluglärm betroffenen Umlandkommunen Duisburg, Mühlheim, Essen, Ratingen, Meerbusch, Neuss, Krefeld, Tönisvorst, Willich und Kaarst zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen, um den Absichten des Flughafens gemeinsam und geschlossen entgegenzutreten und für die Sichtung und Beurteilung der Planunterlagen und zur Vorbereitung von Einwendungen gemeinsam einen Gutachter beauftragt. Die Einwendungen der Stadt Kaarst wurden in der Sitzung des Stadtrates am 23.06.2016 beraten und einstimmig beschlossen. Die entsprechenden Beratungsunterlagen finden Sie hier.

Die Bezirksregierung Düssseldorf hat die rd. 40.000 eingereichten Einwendungen darunter mehr als 6.200 Einwendungen von Kaarster Bürgerinnen und Bürgern gesichtet und anschließend die Flughafen Düsseldorf GmbH um Stellungnahme gebeten.

In dem nicht-öffentlichen Erörterungstermin, der in der Zeit vom 13.02. bis zum 20.02.2017 in der Messehalle 1 auf dem Gelände der Düsseldorfer Messe stattgefunden hat,hatten alle Einwenderinnen und Einwender Gelegenheit, ihre schriftlich dargelegten Einwendungen mündlich zu erläutern. Auch die Flughafen Düsseldorf GmbH hat an diesem Termin ihre Stellungnahme zu den eingereichten Einwendungen erläutert. Die Ergebnisse des Termins werden in die weitere Entscheidungsfindung der Planfeststellungsbehörde einbezogen.

Weitere Information zum Erörterungstermin finden Sie in der Pressemitteilung der Bezirksregierung NRW und in der Amtlichen Bekanntmachung der Stadt Kaarst.

Zu welchem Zeitpunkt das Verfahren beendet sein wird, ist noch nicht absehbar. Das Verkehrsministerium geht aber offensichtlich von einem Bearbeitungshorizont aus, der vermutlich ins Jahr 2022 reichen wird.


Weitere Informationen zum Antrag des Flughafens und weitere Hinweise erhalten Sie nachfolgend:

 

Reaktionen der Stadt Kaarst auf die beabsichtigte Kapazitätserweiterung

  • Dokumente zur Informationsveranstaltung der Stadt Kaarst vom 14.März 2014
  • Fluglärm macht dumm, krank und arm - Vortrag von Prof. Dr. Eberhard Greiser
  • Fluglärmbekämpfung am Flughafen Düsseldorf aus Sicht der Bundesvereinigung gegen Fluglärm – Vortrag von Helmar Pless
  • Resolution des Stadtrates vom 10.April 2014
  • Schreiben der Anliegerkommunen vom Juni/Juli 2014 an Frau Ministerpräsidentin Hannelore Kraft
  • Antwortbrief des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW vom 26.09.2014
  • Resolution des Stadtrates vom 26. Februar 2015
  • Antwortbrief des Ministeriums zur Resolution des Stadtrates vom 26. Februar 2015


Aktionen der Stadt Kaarst zum Nachtflugverbot

  • Schreiben an den Verkehrsminister Hendrik Wüst vom 13.09.2018
  • Pressemitteilung vom 15.11.2018 zum Antwortschreiben des Ministers

Fluglärmmessstelle in Kaarst

Zur Dokumentation des Fluglärms sind die Flughäfen in Deutschland gesetzlich verpflichtet, auf dem Flughafen und in dessen Umgebung Messstellen zu betreiben.

Die Veröffentlichung der Messergebnisse auf der Internetseite der Flughafen Düsseldorf GmbH erfolgt meistens nicht zeitnah. Hierdurch können die Bürgerinnen und Bürger sowie die in Kaarst bestehenden Fluglärminitiativen nicht unmittelbar auf die durch Fluglärm verursachten Lärmbelästigungen mit entsprechenden Nachweisen reagieren.

Die Stadt Kaarst hat daher eine eigene Messstation, mit der die Belastung der Kaarster Bevölkerung durch den Fluglärm erfasst wird, in Betrieb genommen. Die Messwerte werden in Kooperation mit dem Deutschen Fluglärmdienst e.V. (DFLD) auf den Seiten des DFLD veröffentlicht.

Der DFLD ist eine Initiative aus der Region um den Frankfurter Flughafen. Zweck des Vereins ist die Beratung von Fluglärmgeschädigten, sowie die Erstellung, Sammlung und Weitergabe von Informationen zum Thema Fluglärm. Neben den aktuellen Lärmmesswerten können hier auch Tages- und Monatsstatistiken, sowie Flugverläufe eingesehen und Fluglärm-Beschwerden abgegeben werden.

Die Messstation der Stadt Kaarst ist seit dem 14. November 2014 in Betrieb. Der Standort befindet sich in einer ruhigen Wohngegend von dem aus alle Flugrouten, die das Gebiet der Stadt Kaarst beeinflussen, ohne nennenswerte Störgeräusche erfasst werden können.

Kaarster Fluglärmmessstelle

Anleitung zum Abruf der Messwerte

Erläuterung durch den deutschen Fluglärmdienst

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