Gastronomie im Bürgerhaus Kaarst
Gastronomie im Bürgerhaus Kaarst - Verpachtung von Gastronomieräumlichkeiten
Die Stadt Kaarst sucht eine Betreiberin / einen Betreiber, der im Rahmen eines Miet- / Pachtvertrages den Betrieb der Gastronomie im Bürgerhaus am Neumarkt in Kaarst durchführt.
Die abschließende Entscheidung über den Abschluss des Miet- / Pachtvertrages erfolgt durch die zuständigen Gemeindeorgane. Dazu wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, zu dem sich nun Interessenten bei der Stadt Kaarst melden können. Das Auswahlverfahren wird zweistufig nach den Allgemeinen Verfahrensgrundsätzen des EU-Primärrechts – insbesondere also auch unter Beachtung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatzes – durchgeführt. In einer Bewerbungsphase als erster Stufe sind Interessenten aufgerufen, sich bei der Stadt Kaarst zu melden. Diese Interessenten werden an Hand der Vorgaben des „Interessenbogens 1“ auf Ihre Eignung zur Durchführung des Betriebs überprüft. Daran schließt sich eine Verhandlungsphase als zweiter Stufe an, in der aus den als „geeignet“ bewerteten Interessenten eine Auswahl der Betreiberin / des Betreibers getroffen wird. Jeder der als „geeignet“ bewerteten Interessenten wird an der Verhandlungsphase beteiligt. Die Wertungskriterien, nach denen dieses Auswahl erfolgt, werden den als „geeignet“ bewerteten Interessenten mit Beginn der Verhandlungsphase mitgeteilt.
Weitere Details zum vorgesehenen Ablauf sind im Zeitplan beschrieben.
Objekt/Immobilie
Das Objekt befindet sich im Kaarster Bürgerhaus, welches 1994 fertiggestellt wurde. Es verfügt über einen Gastraum einschließlich Nebenräumen und einem Raum für eine Küche im EG mit einer Fläche von ca. 204 qm, Sanitär und Vorratsräumen im Keller mit einer Fläche von ca. 87 qm sowie einer Außenterrasse mit ca. 325 qm.
Derzeitige Ausstattung
Die Räumlichkeiten sind geräumt und unsaniert. Die Küchen-Abluftanlage sowie eine Anlage zur Warmwasserherstellung sind derzeit verbaut und können genutzt werden. Betrieb, Wartung und evtl. Ersatzbeschaffung erfolgen in Eigenverantwortung durch die Mieterin/den Mieter. Der Fettabscheider sowie die Gastraum-Lüftungsanlage befinden sich im Eigentum der Stadt Kaarst, welche auch die Wartung und Reinigung übernimmt und in Rechnung stellt. Seitens der Stadt Kaarst wird Kaltwasser geliefert.
Pachtzins und -dauer
Die Räume werden in einem Indexmietvertrag zu einer monatlichen Festpacht angeboten, welche allen Bewerbern in Verfahrensstufe 1 transparent gemacht wird. Der Pachtzins wird alle zwei Jahre überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Vermietung erfolgt für Minimum 10 Jahre mit zwei Optionen zu jeweils fünf weiteren Jahren.
Unsere Vorstellungen
Ein modernes, gestalterisch ansprechendes Wirtshaus mit einer Kombination aus traditionellen Elementen und modernem Flair. Es gibt bei Interesse eine nutzbare Studie (Architekturkonzept) des Büros „Die Archinauten GmbH“.
Angeboten werden sollen mindestens ein Altbier und ein Pils vom Fass sowie ein weiteres, vielfältiges Angebot an Biersorten, auch von regionalen Privatbrauereien. Zudem soll es unkomplizierte aber qualitativ hochwertige Brauhaus-typische Speisen in einer kleinen Karte geben (z.B. Schnitzel, Speckpfannkuchen, Auswahl vegetarischer Gerichte). Eine Zusammenarbeit mit Erzeugern aus der Region und aus Kaarst ist erwünscht. Mittags soll eine vergünstigte kleine Mittagskarte angeboten, am
Wochenende ein Brunchangebot unterbreitet werden.
Öffnungszeiten
Wesentlich sind die garantierten Öffnungszeiten (maximal ein Ruhetag, jedoch nicht Samstag oder Sonntag) von mindestens 60 Betriebsstunden/Woche und die warme Küche, mindestens von 11 bis 14 Uhr und von 17 bis 22 Uhr. An den Wochenenden ist eine durchgehende Öffnung bis mindestens 24 Uhr gewünscht. Eine attraktive Nutzung der vorhandenen Außenterrasse ist von besonderer Bedeutung.
Bewerbungs-Verfahren
Das Verfahren zur Vermietung der Gastronomieräumlichkeiten ist zweistufig aufgebaut. Vom 01. März 2024 bis zum 28. März 2024 wird das Gesuch der Stadt Kaarst veröffentlicht.
Bei Interesse an einer Teilnahme am Bewerbungsverfahren für die Gastronomieräumlichkeiten im Bürgerhaus Kaarst senden Sie während der Bewerbungsphase bis spätestens zum 28.03.2024 um 12.00 Uhr eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten an wirtschaftsfoerderung@kaarst.de. Im Anschluss wird Ihnen der „Interessenbogen Teil 1 (Allg. Eignungsprüfung) für den Betrieb eines gastronomischen Unternehmens innerhalb der Liegenschaften der Stadt Kaarst“ zugesandt, welcher inklusive aller erforderlichen Nachweise bis zum 12. April 2024 um 12.00 Uhr eingegangen sein muss. Der Eingang wird seitens der Stadt Kaarst per Email bestätigt.
In der ersten Stufe erhalten Interessenten von der Stadt Kaarst einen Fragebogen zur Bieter-Eignungsprüfung. Darin werden persönliche Angaben gemacht, sowie Referenzen und Bonität abgefragt. Mindestens eine Referenz eines vergleichbaren Gastronomieprojektes in Größenordnung bzw. Betriebsart ist erforderlich. Außerdem muss eine externe Bonitätsauskunft, in welche Informationen über verfügbares Einkommen, Kreditsituation, Zahlungsverhalten und Kontostand einfließen, für die Privatperson sowie für das derzeit vom Unternehmer geführte Unternehmen beigefügt werden. Hierzu ist ebenfalls notwendig: eine externe Einschätzung der Geschäftsbeziehungen (Creditreform, SCHUFA, creditsafe, etc.).
Nach erfolgreich durchlaufener Eignungsprüfung erhalten die Bieter bis spätestens 15. April 2024 im zweiten Schritt den „Interessenbogen Teil 2 (Prüfung von Konzept und Finanzierung) für den Betrieb eines gastronomischen Unternehmens innerhalb der Liegenschaften der Stadt Kaarst“, in welchem sachliche Angaben zum Projekt sowie konkrete Angaben zur finanziellen Situation und der Projektfinanzierung abgefragt werden. Eine Besichtigung des Objektes wird zu diesem Zeitpunkt (Verhandlungsphase) dringend empfohlen. Mit dem ausgefüllten Interessentenbogen Teil 2 und allen notwendigen Nachweisen muss zusätzlich eine bebilderte Konzeption / Präsentation des eingebrachten Konzepts eingereicht werden. Diese Einreichung muss mit letzter Frist am 12. Mai 2024 erfolgen.
Die Stadt Kaarst wird die Bewerbungsunterlagen anhand einer für die Teilnehmer der 2. Verfahrensstufe transparenten Bewertungsmatrix sortieren und den Mitgliedern des Stadtrates in den nicht-öffentlichen Sitzungsunterlagen zur Verfügung stellen. Die Bewerber werden im Anschluss eingeladen, die Präsentation ihres Gastronomiekonzepts in einem politischen Gremium (06. Juni 2024) vorzustellen. Diese Präsentation sowie die abschließende Entscheidung des Stadtrates für eine der eingegangenen Bewerbungen, welche für die Sitzung des Stadtrates am 27. Juni 2024 geplant wird, werden gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates in nichtöffentlicher Sitzung durchgeführt. Somit werden die Interessen der Bieter gewahrt, deren Daten in dem Bewerbungsverfahren stets vertraulich behandelt werden.