Unterhaltsvorschuss

Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt bekommen, können Unterhaltsvorschuss erhalten. Alle Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss finden Sie hier.

Familienhilfeplan

Der Familienhilfeplan unterstützt Familien und Alleinerziehende in Kaarst. Der Rat der Stadt Kaarst beschließt jährlich die Vergünstigungen für anspruchsberechtigte Familien und Alleinerziehende nach dem Familienhilfeplan.

Die Leistungen nach dem Familienhilfeplan sollen Kaarster Familien finanziell entlasten, in bestimmten Situationen unterstützen und ihren Kindern die Möglichkeit geben, an Freizeitangeboten teilzunehmen.

Gefördert werden:

  • Besuch des Hallenbades Büttgen
  • Mitfinanzierung der Beiträge zu Kaarster Sportvereinen
  • Mitfinanzierung der Beiträge zu Kaarster Jugendverbänden
  • Mitfinanzierung von Gruppenfahrten
  • Mitfinanzierung des Beitrages zur Stadtranderholung und zu sonstigen Ferienaktionen vor Ort, die von anerkannten Kaarster Trägern der freien Jugendhilfe angeboten werden.
  • Ferienerholung für Familien mit behinderten Kindern
  • Eltern-Kind Gruppen, Elternkurse

Flyer Familienhilfeplan

Information und Auskunft:
Bereich Jugend und Familie
Telefon 02131 987-380/330
Email: carina.heupel@kaarst.de
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. 08:30 – 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Familienkarte

Rabatte und Vergünstigungen aller Art bietet die kostenlose Familienkarte des Rhein-Kreises Neuss in Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden.

Jeder Erziehungsberechtigte mit Hauptwohnsitz im Rhein-Kreis Neuss mit mindestens einem Kind bis 18 Jahren (Kind muss Hauptwohnsitz bei dem bzw. den Erziehungsberechtigten vorweisen können) ist berechtigt, die kostenlose Familienkarte zu beantragen. Auf Wunsch kann telefonisch eine zweite Karte beantragt werden.

Elterngeld

Das Elterngeld beträgt 67% des Erwerbseinkommens und ersetzt das durch die Übernahme der Betreuung des Kindes wegfallende Erwerbseinkommen, begrenzt auf max. 1800,00 Euro monatlich. In den verschiedenen Bundesländern sind unterschiedliche Behörden und Ämter für die Bewilligung zuständig.

Elterngeldstelle Rhein-Kreis Neuss
elterngeld@rhein-kreis-neuss.de

 

Kindergeld

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt. Es ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt und beträgt für das erste und zweite Kind jeweils 184,00 Euro monatlich und für das dritte Kind 190,00 Euro monatlich. Für das vierte und jedes weitere Kind werden monatlich 215,00 Euro gezahlt.

Beantragt wird es bei der Familienkasse, der Agentur für Arbeit oder im gegebenen Fall bei der Familienkasse  des öffentlichen Dienstes

Weitere Infos unter www.bmfsfj.de

Familienkasse der Agentur für Arbeit Mönchengladbach
Lüriper Str. 78 - 80, 41065 Mönchengladbach
Tel: 02161 404-0
 

Richtlinien zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kaarst

Die „Richtlinien zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kaarst“ sowie die dazu gehörigen Anträge und Verwendungsnachweise können Sie hier downloaden.

Die Formulare können am Computer ausgefüllt werden. Da wir Ihre Unterschrift benötigen, drucken Sie bitte den ausgefüllten Antrag oder Verwendungsnachweis aus und senden ihn unterschrieben an:

Stadt Kaarst
Bereich Jugend und Familie
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

Richtlinien zur Förderung der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in Kaarst
Antrag Pos. 1 - Kinder- und Jugendfahrten
Antrag Pos. 3 - Aus- und Fortbildung
Antrag Pos. 4 - Musisch- kulturelle Veranstaltungen
Antrag Pos. 5 - Materialförderung
Antrag Pos. 6.1 - Pauschale Förderung Jugendverbände

Familienerholung NRW

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen bietet mit dem Programm Familienzeit NRW - Urlaub für Familien in NRW Unterstützung bei Familienurlaub in einer
Familienferienstätte.

Alle Infos im Flyer.