Kinderschutz/Kindeswohlgefährdung

Das SGB VIII (Sozialgesetzbuch) setzt grundsätzlich auf Freiwilligkeit und Mitwirkung von Eltern bei möglichen Unterstützungsmaßnahmen. Allerdings wurde durch die Einführung des § 8a SGB VIII -Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung-  im Jahre 2005 noch mal sehr deutlich herausgestellt, dass die Jugendhilfe für den Kinderschutz zuständig ist, indem sie das Recht von Kindern auf Schutz vor Misshandlung und Vernachlässigung umsetzt.

Der Kinderschutz wird in drei Teilbereiche aufgegliedert, die nicht isoliert sondern auf einander aufbauend und in Kombination zu betrachten sind.

Prävention

Kinderschutz beginnt bei der Prävention. Im Jahr 2006 wurde das Präventionskonzept entwickelt, mit dem Ziel eine frühzeitige Unterstützung von Eltern in ihrem Erziehungsauftrag, aber auch die beständige Begleitung der Eltern umzusetzen. Das Präventionskonzept wird zur Zeit überarbeitet.

Präventiv setzt die Stadt Kaarst sowohl auf die frühzeitige Unterstützung und Förderung der Eltern und ihrer erzieherischen Kompetenzen, wie auch auf die Selbstwertstärkung von Kindern bereits in den Kindertageseinrichtungen und Grundschulen.

Frühwarnung

Um frühzeitig Gefährdungsmomente wahrzunehmen und soweit möglich unterstützende Hilfe anzubieten, ist es erforderlich, eine gute Vernetzung zwischen allen Institutionen zu erreichen, die mit Kindern und deren Eltern arbeiten. Es gilt, mit diesen Vereinbarungen zu treffen und entsprechende Konzepte zu entwickeln.

In diesem Rahmen hat der Bereich Jugend und Familie Konzepte zur Frühwarnung bei Besuch einer Kindertageseinrichtung und zum Schulbesuch entwickelt.

Gefährdung

In der Gefährdungssituation sollten die Handlungsweisen eindeutig sein. Hierzu sind festgeschriebene Vorgehensweisen (Verfahrensstandards § 8a SGB VIII) entwickelt worden, wie auf eine Gefährdungsmeldung von Kindern zu reagieren ist. Diese Vorgehensweisen müssen beständig  überprüft und weiterentwickelt werden, weil die Praxis meist auch die Lücken offenbart, die es zu schließen gilt. Ebenfalls wurden Vereinbarungen mit Kindertageseinrichtungen, Jugendfreizeiteinrichtungen und anderen pädagogischen Institutionen getroffen worden. Aktuell wurden auch Vereinbarungen zur Kindeswohlgefährdung mit den ortsansässigen Schulen entwickelt.

 

Weitere Informationen