Kindertagespflege
Kindertagespflege bezeichnet die zeitweilige Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater).
Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssitutation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gesehen.
Für die Betreuung in Kindertagespflege werden Elternbeiträge nach Satzung erhoben.
Hinweis: Die Fachberatung der Kindertagespflege steht aus personellen Gründen ab sofort mittwochs nicht mehr zur Verfügung.
Weitere Informationen
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
- Formular "Erklärung zur Festsetzung von Elternbeiträgen Kindertagespflege"
- Antrag der Eltern auf Förderung in Kindertagespflege
- Antrag für die Tagepflegepersonen
- Standards und Aufgaben Kindertagespflege (Fassung: 01.2023)
- Rahmenbedingungen Großtagespflege/Kindertagespflegeverbund (Fassung: 05.11.2019)
Vertretung in der Kindertagespflege
Für Vertretungen bei Ausfall Ihrer Kindertagespflegeperson stellt die Stadt Kaarst in Kooperation mit dem „Kids Activity Club“ in Büttgen insgesamt 5 Plätze zur Verfügung.
Eine Vermittlung dieser Plätze erfolgt ausschließlich über die Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Kaarst, die im Bedarfsfall zu kontaktieren ist.
Bitte beachten Sie, dass diese Vertretungsplätze nicht für Urlaubsvertretungen zur Verfügung stehen.
Für die Betreuung im Vertretungsstützpunkt ist eine vorherige Eingewöhnung Ihres Kindes zwingend erforderlich.
Auch für die Vermittlung des erstmaligen Kontaktes zur Eingewöhnung ist die Fachberatung zu kontaktieren. Die Fachberatung benötigt hierzu vorab eine unterschriebene Einverständniserklärung für die Vermittlung eines Vertretungsplatzes.
Alle notwendigen Formulare finden Sie nachstehend.
Einverständniserklärung Vertretungsstützpunkt
Grunddaten Vertretungsstützpunkt
Informationsblatt zum Vertretungsstützpunkt Kindertagespflege