Kindertagespflege
Kindertagespflege bezeichnet die zeitweilige Betreuung von Kindern bei einer Tagespflegeperson (Tagesmutter oder Tagesvater).
Tagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssitutation und die hohe zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gesehen.
Für die Betreuung in Kindertagespflege werden Elternbeiträge nach Satzung erhoben.
Hinweis: Die Fachberatung der Kindertagespflege steht aus personellen Gründen ab sofort mittwochs nicht mehr zur Verfügung.
Weitere Informationen
- Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
- Formular "Erklärung zur Festsetzung von Elternbeiträgen Kindertagespflege"
- Antrag der Eltern auf Förderung in Kindertagespflege
- Antrag für die Tagepflegepersonen
- Standards und Aufgaben Kindertagespflege (Fassung: 05.11.2019)
- Rahmenbedingungen Großtagespflege/Kindertagespflegeverbund (Fassung: 05.11.2019)
Vertretung in der Kindertagespflege
Die Stadt Kaarst und der evangelische Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V. bieten als Vertretungsmodell im Falle der Erkrankung einer Tagespflegeperson ein Stützpunktmodell (Villa Leuchtturm) mit neun Vertretungsplätzen an.
Im folgenden finden Sie die erforderlichen Informationen und Formulare für die Nutzung der Villa Leuchtturm:
Kontakt
Frau Lala-Kückemanns
Raum 119
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Frau Rau-Kalus
Raum 122
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Frau Scholl
Raum 122
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Frau Werbitzky
Raum 119
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst