Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt, Beurkundungen im Jugendamt
Das Jugendamt wird durch § 59 SGB VIII in bestimmten Fällen befugt, Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen. Unter anderem können folgende Beurkundungen im Jugendamt durchgeführt werden:
- Vaterschaftsanerkennung mit den erforderlichen Zustimmungserklärungen
- Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge
- Verpflichtung zum Unterhalt
Beurkundungen der Vaterschaft sowie der Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge können auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen. Die Beurkundungen im Jugendamt sind kostenfrei. Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Grundsätzlich ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erforderlich. Welche Unterlagen weiter benötigt werden, erfragen Sie bitte im Einzelfall. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.
Beurkundungen von Geburten
Die Beurkundungen von Geburten werden vom Standesamt vorgenommen.