Beurkundungen von Geburten
Die Beurkundungen von Geburten werden vom Standesamt vorgenommen.
Kontakt
Herr Borck
Raum 300b
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Ansprechpartner Vaterschaft, Sorgerecht und Unterhalt, Beurkundungen im Jugendamt
Frau Dziomba
Tel.: +49 2131 987 - 358
Frau Friedl
Tel.: +49 2131 987 - 309
Frau Circi
Tel.: +49 2131 987 - 306
Zentrale eMail: Beurkundungen-Jugendamt@kaarst.de
Das Jugendamt wird durch § 59 SGB VIII in bestimmten Fällen befugt, Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen. Unter anderem können folgende Beurkundungen im Jugendamt durchgeführt werden:
- Vaterschaftsanerkennung mit den erforderlichen Zustimmungserklärungen
- Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge
- Verpflichtung zum Unterhalt
Beurkundungen der Vaterschaft sowie der Erklärung über die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge können auch bereits vor der Geburt des Kindes erfolgen. Die Beurkundungen im Jugendamt sind kostenfrei. Es ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Grundsätzlich ist die Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erforderlich. Welche Unterlagen weiter benötigt werden, erfragen Sie bitte im Einzelfall. Eine Terminvereinbarung wird empfohlen.