Überprüfung der Früherkennungsuntersuchungen (U5 - U9)

Die Landesregierung NRW hat im Jahr 2008 entschieden, die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern vom 1.-5. Lebensjahr zu überprüfen. Ziel ist es, die Gesundheit aller Kinder zu fördern und die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchung zu steigern.

Dazu wurde im Jahr 2009 eine zentrale Landesstelle eingerichtet, bei der alle Ärzte in NRW die durchgeführte Früherkennungensuntersuchungen (U 5-U 9) melden müssen.

Die Landesstelle fordert die Eltern daraufhin zur Teilnahme der Untersuchung auf. Erfolgt die Früherkennungsuntersuchung erneut nicht,  wird das zuständige Jugendamt informiert.

In der Stadt Kaarst erfolgt daraufhin eine Kontaktaufnahme zu den Eltern bzw. ein Hausbesuch durch eine Fachkraft des Sozialen Dienst.