Flüchtlingshilfe Ukraine
Der Krieg in der Ukraine sorgt dafür, dass viele Menschen schnellstmöglich ihr Heimatland verlassen müssen. Die Stadt Kaarst steht bereit, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufzunehmen.
Bereits jetzt zeigt sich eine große Solidarität und sehr große Hilfsbereitschaft in der Kaarster Stadtgemeinschaft. Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklären, Kriegsflüchtlinge längerfristig aufzunehmen, können das Kontaktformular ausfüllen oder eine Mitteilung an die Emailadresse hilfen@kaarst.de senden. Gesucht wird vorrangig geschlossener Wohnraum inklusive Küche / Kochmöglichkeit und Bad. Über das Erstattungsformular kann ein Zuschuss zu den Nebenkosten beantragt werden.
Sonstige Hilfsangebote und Anfragen können Sie auch an die städtische Rufnummer 0173/3194990 richten.
Geflüchtete aus der Ukraine sollten sich unmittelbar nach ihrer Ankunft in Kaarst im Bürgerbüro anmelden. Dies ist auch deshalb erforderlich, um die Kinder der ankommenden Familien in die Schulen oder Kindertagesstätten zuzuweisen. Wir haben im folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen zu den ersten Schritten nach Ankunft in Kaarst zusammen gestellt.
Weitere Infos rund um Geflüchtete aus der Ukraine und den Aufenthalt in Deutschland gibt der Rhein-Kreis Neuss unter Rhein-Kreis-Neuss Ukraine-Hilfe.
Weitergehende Informationen zur Einreise und dem Aufenthalt von Flüchtenden auch auf Ukrainisch und Russisch sind auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu finden: Informationen für Menschen aus der Ukraine zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland.
Daneben bietet die Plattform Handbook Germany Geflüchteten und Zugewanderten eine Orientierungshilfe im Alltag in Deutschland.
Angebote für ukrainische Geflüchtete in Kaarst finden sich auf folgender Seite: Angebote für ukrainische Geflüchtete
FAQ für Helferinnen und Helfer
Bürgerinnen und Bürger, die sich bereit erklären, Kriegsflüchtlinge aufzunehmen, können das Kontaktformular ausfüllen oder eine Mitteilung an die Emailadresse hilfen@kaarst.de senden.
Wer finanziell helfen möchte, kann sich an die örtlichen und überörtlichen Organisationen, Vereine und Verbände wenden und diese unmittelbar unterstützen.
Zum Thema Sachspenden finden Sie Informationen auf der Webseite des Vereins Kaarster helfen e.V.:
https://www.kaarster-helfen.de/sachspenden/formular/
Die Stadt selbst sammelt derzeit keine Sachspenden und wird nur bei einem entsprechenden Bedarf einen Aufruf starten.
Über folgende Wege können Sie Kontakt zu anderen Helferinnen und Helfern aufnehmen:
FAQ für Flüchtlinge
Bitte melden Sie sich nach der Ankunft in Kaarst beim Bürgerbüro an und nehmen anschließend Kontakt zur Ausländerbehörde auf
Anmeldung beim Bürgerbüro der Stadt Kaarst
Bürgerbüro Stadt Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Öffnungszeiten
- montags bis freitags: 08.30 bis 12.00 Uhr
- zusätzlich donnerstags: 14.00 bis 18.00 Uhr
In diesen Zeiten können Sie im Rathaus künftig an einem Terminal eine Wartemarke ziehen.
Hinweis: Ab 14.03.2022 bis auf weiteres gibt es dienstags zwischen 14 und 16 Uhr eine zusätzliche Servicezeit ausschließich für Meldeangelegenheiten von Kriegsflüchtlingen. In dieser Zeit stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros ausschließlich für geflüchtete Personen aus der Ukraine zur Verfügung.
Ausländerrechtliche Erfassung in der Ausländerbehörde
Wichtig: Um einen Aufenthaltstitel zu erlangen, ist es zwingend notwendig, dass Sie sich mit der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss in Verbindung setzen.
In einem ersten Schritt, senden Sie bitte Fotos von Ihrem Reisepass oder sonstigen vorhandene Identitätsdokumente einschließlich Ihrer Kontaktdaten (Email, Telefon) und ggf. der Kontaktdaten der Personen bei denen Sie unterbracht sind an die Emailadresse: auslaenderbehoerde@rhein-Kreis-Neuss.de
Bei der Ausländerbehörde findet eine ausländerrechtliche Erfassung statt. Dort können aufenthaltsrechtliche Fragen geklärt und Informationen bzgl. des weiteren Verbleibs in der Bundesrepublik eingeholt werden.
Ausländerbehörde
Lindenstraße 10
41515 Grevenbroich
Weitere Informationen und Öffnungszeiten
Ausländerbehörde Rhein Kreis Neuss
Das Bundesministerium des Inneren und für Heimat hat die Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereiste Ausländern erlassen, die am 09.03.2022 in Kraft treten wird. Damit werden aus der Ukraine Vertriebene vorrübergehend (bis zum 23.05.2022) vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit. Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels gilt rückwirkend zum 24.02.2022.
Ab dem 24.05.2022 benötigten aus der Ukraine Vertriebene einen Aufenthaltstitel, der bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden kann. Bitte melden Sie sich vor Ablauf des 23.05.2022 beim Bürgerbüro der Stadt Kaarst an und nehmen umgehend Kontakt zu der Ausländerbehörde auf.
Hilfsbedürftige Personen aus der Ukraine können mit Äußerung eines Schutzgesuches Leistungen nach §1 Abs. 1 Nr. 1a AsylBLG beantragen. Dies beinhaltet Unterkunft, Verpflegung und medizinische Versorgung.
Ab Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht Anspruch auf Leistungen nach § 1 Abs.1 Nr. 3a AsylBLG.
Folgende Beträge stehen Ihnen gem. § 3 AsylBLG zu:
Bedarfsstufe 1 | Alleinstehend oder Alleinerziehende | 367,00 Euro |
Bedarfsstufe 2 | Paare in einer Wohnung / Unterbringung in Sammelunterkunft | 330,00 Euro |
Bedarfsstufe 3 | Erwachsene in einer stationären Einrichtung; Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern leben | 294,00 Euro |
Bedarfsstufe 4 | Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahre | 326,00 Euro |
Bedarfsstufe 5 | Kinder zwischen 6 und 13 Jahre | 283,00 Euro |
Bedarfsstufe 6 | Kinder bis 5 Jahre | 249,00 Euro |
Bitte melden Sie sich hierfür bei:
Bereich Soziales
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Öffnungszeiten
- montags bis freitags: 08.30 bis 12.00 Uhr
- zusätzlich donnerstags: 14.00 bis 18.00 Uhr
Personen aus der Ukraine, die eine medizinische Behandlung benötigen, erhalten von der Stadt einen sogenannten Krankenschein. Mit diesem Krankenschein werden die Kosten für notwendige Behandlungen übernommen. Zuständig ist das Sozialamt der Stadt Kaarst:
Bereich Soziales
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Öffnungszeiten
- montags bis freitags: 08.30 bis 12.00 Uhr
- zusätzlich donnerstags: 14.00 bis 18.00 Uhr
Wenn Sie nicht bei Freunden oder Familien unterkommen können, melden Sie sich bitte beim Bereich Soziales der Stadt Kaarst. Man wird Ihnen bei der Suche nach einer Wohnung helfen und nach Möglichkeit eine städtische Wohnung zur Verfügung stellen.
Bereich Soziales
Herr Schnitker
Rathaus Kaarst
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Telefon: 02131 987-212
Email: frank.schnitker@kaarst.de
Öffnungszeiten
- montags bis freitags: 08.30 bis 12.00 Uhr
- zusätzlich donnerstags: 14.00 bis 18.00 Uhr
Ja. Die kostenlose Bürgertestung ist nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden. Somit kann jede hier lebende und/oder arbeitende Person die kostenlose Bürgertestung in Anspruch nehmen.
Eine Übersicht über Testzentren in Kaarst ist hier zu finden: www.kaarst.de/testzentren
Ja, Flüchtlinge aus der Ukraine können sich kostenlos gegen das Coronavirus impfen lassen.
Informationen, wann und wo man sich impfen lassen, sind unter www.kaarst.de/coronaschutzimpfung zu finden.
In der Bundesrepublik Deutschland besteht für alle Kinder ab dem 6. Lebensjahr eine Schulpflicht. Diese dauert bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche aus der Ukraine müssen zur Schule angemeldet werden. Diese Schulanmeldungen erfolgen über das Kommunale Integrationszentrum (KI) Rhein-Kreis Neuss.
Dort erhalten Eltern und ihr schulpflichtiges Kind nach vorheriger Terminabsprache Informationen zu Schullaufbahn, Schulformen und Fördermöglichkeiten und Unterstützung bei der Suche nach einer wohnortnahen Schule.
Terminanfragen sind telefonisch unter der Telefonnummer 02131 928-4011 möglich sowie unter der Mail-Adresse ki@rhein-kreis-neuss.de.
Weitere Informationen finden Sie hier: Seiteneinsteigerberatung Rhein-Kreis-Neuss
Beförderung zur Schule
Wenn der Schulweg für Ihr Kind mehr als 2 Kilometer von der Grundschule bzw. 3,5 Kilometer von der weiterführenden Schulen beträgt wird es zur Schule befördert.
Computerausstattung
Wenn ihr Kind Computerausstattung für die Schule benötigt, so wenden Sie sich bitte an den Bereich Schule der Stadt Kaarst, Herrn Wilms:
Ansprechpartner bei der Stadt Kaarst zum Thema "Schulplatz für ukrainische Kinder und Jugendliche" ist:
Herr Michael Wilms
Tel. 02131/987-225
Email: michael.wilms@kaarst.de
Das hängt von Ihrem Status ab. Solange Sie visumsfrei oder mit einem Besuchervisum in Deutschland sind, dürfen Sie nicht arbeiten. Sie können aber z.B. ein Visum als Fachkraft beantragen. Damit können Sie dann auch arbeiten.
Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz bekommen, dürfen Sie arbeiten.
Als Asylbewerber*in oder Geduldete*r müssen Sie viele Regeln beachten. Dies gilt auch für den Bereich Arbeit. Mehr dazu erfahren Sie hier:
https://handbookgermany.de/de/work/work-permit.html
Die ukrainische Landeswährung Hrywnja kann zur Zeit noch nicht in Deutschland in Euro umgetauscht werden.
Ukrainische Flüchtlinge können aber u.a. ein Konto bei der Sparkasse eröffnen. Die Sparkasse bittet um vorherige Terminvereinbarung unter folgenden Telefonnummern:
Filiale Neusser Straße: Herr Gilliam 02131-973654
Filiale Maubisstraße: Herr Polz 02131-973542
Ausweispapiere und Anmeldungunterlagen der Stadt Kaarst müssen zu dem Termin mitgebracht werden.
Folgende Initiativen bieten weiteren Hilfen:
- Verein Kaarster helfen e.V.
- Facebook-Gruppe "Kaarster Ukraine Netzwerk"
- Ukrainische Facebookgruppe
- Evangelischer Arbeitskreis Asyl
Der Verein "Kaarster helfen" bietet allen Flüchtlingen jeden Donnerstag von 19 bis 20 Uhr eine Beratung an.
Ort: Vereinsheim des VfS Büttgen e.V., Driescherstraße 35, 41564 Kaarst
Ansprechpartner vor Ort: Herr Erdtmann und Herr Mameghani
Hinweis: Bitte Wartezeit für die Beratung einplanen. Es kann passieren, dass draußen gewartet werden muss. Es besteht Maskenpflicht und es wird darum gebeten, keine Kinder mitzubringen.
In städtischen Sammelunterkünften sind Haustiere nicht erlaubt – in privaten Wohnungen lassen sich individuelle Lösungen finden. Bitte sprechen Sie die Situation mit Ihrem Haustier aktiv bei uns an. Dann können wir vielleicht helfen.
Wenn Sie Hunde oder Katzen mitbringen, sollten sie Kontakt mit dem Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss aufnehmen. Die Tiere werden dann untersucht und ggf. weitere Maßnahmen wie z.B. die Impfung gegen Tollwut veranlasst.
Ansprechpartner beim Veterinäramt ist Herr Dr. Schäfer mit den Kontaktdaten 02181 601 3900 oder 0172 9439027.
Wir haben Angebote, die die Möglichkeit bieten, sich mit anderen Flüchtlingen zu vernetzen und Kontakte in Kaarst zu knüpfen auf folgender Seite zusammengestellt:
Die Kleiderkammer in Kaarst bietet gegen ein geringes Entgelt gut erhaltene Kleidung und Schuhe für Kinder und Erwachsene.
Kleiderkammer Kaarst
Rathausstraße 3
41564 Kaarst
Öffnungszeiten:
- dienstags 15.00 Uhr bis 16.30 Uhr
- donnerstags 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr