HILFE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG

Ausweis für schwerbehinderte Menschen

Der Rhein-Kreis Neuss für Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig.

Die Aufgaben im Einzelnen:

  • Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung
  • Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen)
  • Ausstellung des Schwerbehindertenausweises

Behindertenbeauftragte der Stadt Kaarst

Der ehrenamtliche Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Kaarst, Herr Thomas Flesch, bietet Sprechstunden nach Terminvereinbarung im Kaarster Rathaus, im roten Anbau des AEF oder digital per Zoom an. Der Ort bzw das Format entscheidet sich in Abhängigkeit der Bedürfnislage des Betroffenen/ der zu beratenden Person.

Seine Sprechstunde können Sie nach vorheriger Anmeldung über thomas.flesch@kaarst.de buchen.

Behindertenfahrdienst

Der Rhein-Kreis Neuss unterhält einen Fahrdienst für schwerkörperbehinderte Menschen. Mit dem Angebot dieses Fahrdienstes soll insbesondere Rollstuhlfahrern die Möglichkeit der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Eingliederungshilfe

Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen haben die Möglichkeit eine sogenannte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Unabhängige Beratung für Menschen mit Behinderung

Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung EUTB-Rhein-Kreis-Neuss unterstützt in allen Lebensbereichen und Situationen, beispielsweise in den Bereichen Arbeit und Beruf, Assistenz, Persönliches Budget, Mobilität und Schwerbehindertenausweis. Eine Rechtsberatung erfolgt nicht. Zudem unterliegt die EUTB der Schweigepflicht. Die Beraterinnen informieren im Vorfeld der Beantragung von Leistungen und lotsen durch die unterschiedlichen Angebote. Die Beratung erfolgt als Peer-Beratung, das heißt „Betroffene beraten Betroffene“.

Das Beratungsangebot ist in Trägerschaft der Diakonie Rhein-Kreis Neuss und wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Eine Beratung ist telefonisch oder persönlich nach Terminvereinbarung möglich:

Frau Schwandner
02131 4088126
0163 5678029 ( Beratungsterminen in Kaarst)
info@eutb-neuss.de

Kaarst barrierefrei

Angesichts des rasanten demografischen Wandels in unserer Gesellschaft ist Barrierefreiheit für immer mehr Menschen wichtig und entwickelt sich rasch zu einem allgemeinen Qualitätsmerkmal.

Diesen Prozess soll die Aktion „Kaarst barrierefrei" mit einem augenfälligen Signet sichtbar machen. Ein weißer Pfeil auf gelbem Grund zeigt auf den Schriftzug „Kaarst barrierefrei" und symbolisiert damit einen Wegweiser zur barrierefreien Stadt. Das Signet „Kaarst barrierefrei" an einer Eingangstür oder Schaufensterscheibe sagt aus, dass hier alle Menschen, auch solche mit den unterschiedlichsten Behinderungen, klar kommen und bei Bedarf Unterstützung erhalten.

Alle Informationen zur der Aktion finden sich unter Kaarst barriefrei.