Hilfen für Menschen mit Behinderung
Nachfolgend haben wir eine Übersicht der Hilfs- und Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung zusammengestellt:
Ausweis für schwerbehinderte Menschen
Der Rhein-Kreis Neuss für Angelegenheiten nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig.
Die Aufgaben im Einzelnen
- Verfahren zur Feststellung des Grades der Behinderung
- Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen (Merkzeichen)
- Ausstellung des Schwerbehindertenausweises
Weitere Information erhalten Sie bei der Schwerbehindertenstelle des Rhein-Kreises Neuss.
Behindertenfahrdienst
Der Rhein-Kreis Neuss unterhält einen Fahrdienst für schwerkörperbehinderte Menschen. Mit dem Angebot dieses Fahrdienstes soll insbesondere Rollstuhlfahrern die Möglichkeit der Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.
Weitere Informationen erhalten Sie im hier.
Eingliederungshilfe
Körperlich, geistig oder seelisch behinderte Menschen haben die Möglichkeit eine sogenannte Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zu beantragen.
Nähere Information erhalten Sie hier.
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Kontakt
Frau Wittgen
Raum 22a
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst
Frau Richartz
Raum 19
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst