Wohnbaugrundstücke
Bewerberverfahren Hedwigstraße
Das Bewerberverfahren Hedwigstraße beginnt 16.09. und endet am 25.10.2024, 12:00 Uhr . Alle Informationen finden Sie hier: Bewerberverfahren Hedwigstraße.
Bieterverfahren Commerhof
Das Bieterverfahren Commerhof beginnt am 09.09.2024 und endet am 07.10.2024, 12 Uhr. Alle Informationen finden Sie hier: Bieterverfahren Commerhof.
Allgemeine Informationen zur Vergabe von städtischen Wohnbaugrundstücken
Städtische Wohnbaugrundstücke für Ein-/Zweifamilienhäuser werden in der Regel erstmalig im Frühjahr eines jeden Jahres zum Zeitpunkt des ‚Kaarster Immobilientages‘ angeboten. Dieser findet stets etwa zwei bis drei Wochen vor Ostern, zeitgleich mit dem ‚Kaarster Ostermarkt‘, statt.
Diese Wohnbaugrundstücke werden dann grundsätzlich entweder im Bieter- oder Bewerbungsverfahren vergeben. Das jeweilige Verfahren läuft über einen mehrwöchigen Bewerbungs- bzw. Angebotszeitraum, in welchem Interessierte ausreichend Zeit haben, ihre Unterlagen einzureichen.
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist seitens der Bewerber*innen ein von der Stadt Kaarst zur Verfügung gestelltes Formular auszufüllen, in welchem Angaben zu ihrer Person gemacht werden. Diese Angaben werden gemäß eines im nichtöffentlichen Teil der Gremien des Stadtrates beschlossenen Bewertungssystems bepunktet. Den Zuschlag für das Grundstück erhält der/die Bewerber*in, welche/r die meisten Punkte erhalten hat.
Im Fall des Bieterverfahrens wird ein Mindestgebot festgesetzt. Den Zuschlag für das zu verkaufende Grundstück erhält der/die Bieter*in mit dem Höchstgebot. Die Angebote werden während des Angebotszeitraums geschlossen gesammelt und erst im Anschluss daran geöffnet, geprüft und ausgewertet.
In beiden Verfahren ist seitens der Interessent*innen eine Finanzierungsbestätigung von einem Kreditinstitut einzureichen. Diese soll bestätigen, dass die Kaufinteressent*innen in der Lage sind, sowohl das Grundstück zu erwerben, wie auch auf diesem binnen zwei Jahren ab Kaufvertragsabschluss ein adäquates Eigenheim errichten zu können. Diesbezüglich wird seitens der Stadt Kaarst ebenfalls ein Mustervordruck zur Verfügung gestellt.
Seitens der Stadt Kaarst wird derzeit weder eine Interessentenkartei noch eine Art Newsletter geführt. Sobald die Stadt Kaarst wieder Ein-/Zweifamilienhausgrundstücke zum Kauf anbietet, finden Sie hier alle notwendigen Informationen und Unterlagen. Zudem werden städtische Wohnbaugrundstücke auch auf dem Internetportal ‚ImmobilienScout24‘ inseriert.
Allgemeine Informationen zum Vergabeverfahren landwirtschaftlicher Flächen
Die Verpachtung der landwirtschaftlichen Flächen erfolgte bisher auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen. Die Dauer der Pachtverträge wurde bisher auf ein bis drei Jahre begrenzt (Pachtzeitraum 01.11. bis 31.10. des Folgejahres) und soll nun für eine Pachtdauer von fünf Jahren abgeschlossen werden. Dies soll den Landwirten eine komfortablere Möglichkeit der Planung der Fruchtfolge ermöglichen. Bei vereinzelten Flächen ist eine Pachtdauer von fünf Jahren aufgrund von geplanten Aufforstungen o. ä. nicht möglich. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie in der Liste der landwirtschaftlichen Flächen.
Die Stadt Kaarst beabsichtigt die bisherige Pachtvergabe nicht mehr freihändig und in einer Einzelfallentscheidung zu vergeben, sondern im Rahmen eines fairen, transparenten und nachvollziehbaren Vergabeverfahrens. Grundlage hierfür bildet eine Übersicht mit verschiedenen Auswahlkriterien sowie einer Bewertungsmatrix.
Der Bewerbungszeitraum für das Vergabeverfahren ist beendet. Die Entscheidung der Vergabe erfolgt spätestens zum 15.09.2024.
Das Pachtjahr bleibt unverändert vom 01.11. bis zum 31.10. des Folgejahres für die Dauer der Vertragslaufzeit.