Elektromobilität als Baustein der Mobilitätswende
Elektrisch angetriebene Fahrzeuge sind wesentliche Bausteine einer nachhaltigen klimaneutralen Mobilität. Eines der Ziele der Mobilitätswende in Deutschland ist die Verringerung des CO₂-Ausstoßes in die Atmosphäre. Die Hauptverursacher dieser Emissionen sind vor allem die Industrie und der Fahrzeugverkehr. Klimaneutrale Fahrzeuge tragen dazu bei, eine bessere Luftqualität in den Städten zu garantieren. Der Umstieg auf Elektro-Fahrzeuge wirkt sich auch auf die Lärmbelastung aus. Geringerer Verkehrslärm verbessert das Wohlbefinden und das Stadtklima. Elektro-Mobilität schließt nicht nur den Kfz-Verkehr ein, sondern erstreckt sich mittlerweile auch auf die Fahrradbranche, Sharing-Dienste und den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Mobilitätswende bedeutet auch, dass Möglichkeiten geschaffen werden müssen, weniger mit dem Auto und mehr mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu unternehmen. Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Elektro-Mobilität bis 2030 offensiv sowohl privat als auch kommunal zu fördern.
Im folgenden finden Sie einen Überblick über die Elektro-Mobilität in der Stadt Kaarst.
FAQ Elektromobilität
Uns erreichen viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich des Themas Elektro-Mobilität. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir hier für Sie zusammengestellt:
An folgenden Standorten finden Sie bereits bestehende öffentliche Ladeinfrastruktur:
- Kaarst Mitte/Gustav-Heinemann-Straße 9 in Kaarst
- Kaarst Mitte/Am Neumarkt 2 in Kaarst
- Jungfernweg in Kaarst
- Kaiser-Karl-Straße in Kaarst
- Pestalozzistraße in Kaarst
- St. Eustachius-Platz in Vorst
- Rathausplatz in Büttgen
- Olympiastraße in Büttgen
- Birkhofstraße in Büttgen
- Lindenplatz in Holzbüttgen
- K37n/Hans-Dietrich-Genscher-Straße 1 in Holzbüttgen
- Hüngert 1 in Holzbüttgen
- Am Holzbüttger Haus in Vorst
- Am Klärwerk in Vorst
Eine Übersichtskarte finden Sie hier: Karte öffentliche E-Ladesäulen
Auf dem Kaarster Stadtgebiet betreibt die Stadtwerke Kaarst die öffentlichen Ladepunkte.
Im Dezember 2021 wurde ein Förderantrag für die Errichtung von 10 Ladepunkten durch die Stadt Kaarst gestellt. Hinsichtlich der Standortfragen wird die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Kaarst konkrete Standorte definieren. Zu einigen Standorten müssen noch ein paar technische und liegenschaftliche Voraussetzungen erörtert werden, bevor die Prüfung im Einzelnen stattfinden und der Aufbau der Ladepunkte vollzogen werden kann. Es werden weitere Förderanträge für aktuell insgesamt etwa 25 Standorte im gesamten Stadtgebiet gestellt. Die Standortprüfung wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2022 abgeschlossen sein. Die genauen Standorte möglicher und bereits vorhandener Ladepunkte können Sie im Ratsinformationssystem oder unter dem folgenden PDF-Link nachlesen:
X_1067_Mitteilungsvorlage
Die Verwaltung erarbeitet in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Kaarst konkrete Standorte möglicher Ladepunkte. Für 10 Ladepunkte wurden bereits im Jahr 2021 ein Förderantrag zur Errichtung gestellt. Insgesamt werden etwa 25 weitere Elektro-Ladepunkte im gesamten Stadtgebiet Kaarst auf ihre Umsetzbarkeit geprüft. Die möglichen und bereits vorhandenen Standorte von Ladepunkten finden Sie unter dem nachstehenden PDF-Link:
Ja, sofern der Platz für einen Pkw auf Ihrem Grundstück ausreichend gegeben ist und die Einhaltung der sonstigen (baurechtlichen) Anforderungen beachtet werden. Die Zufahrt zum eigenen Stellplatz darf nur über eine öffentliche Straße und nicht über Wohn- bzw. Stichwege, die dem Fußgänger und Radfahrer vorbehalten sind, verlaufen. Die Beschilderung, die Breite des Weges und die Oberflächenbeschaffenheit geben Auskunft über einen Fuß- und Radweg. Es sollte auf den vorhandenen Stellplatz zurückgegriffen werden, um weitere Versiegelungen auf dem Grundstück zu vermeiden. Dementsprechend muss ausreichend Fläche für die Errichtung vorhanden und die Möglichkeit der Verlegung eines Stromanschlusses gegeben sein. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Feuerwehr-, Rettungs- sowie Fluchtwege immer freizuhalten sind. Die Errichtung einer Wallbox auf dem eigenen Grundstück ist genehmigungsfrei.
U.a. bieten die Stadtwerke Kaarst Ladelösungen fürs Elektroauto: Lösungen für Elektromobilität von den Stadtwerken Kaarst (stadtwerke-kaarst.de)
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Nein, das ist generell nicht zulässig. Die öffentlichen Straßenflächen unterliegen nach §14 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem Gemeingebrauch. Deswegen ist es nicht möglich, diese Flächen für private Nutzungen zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht ist das Verlegen eines Ladekabels über die öffentlichen Gehwege nicht möglich. Zudem müssen die Gehwege barrierefrei gehalten werden. Kommt es bei der Verlegung von Ladekabeln über einem Gehweg zu einem Unfall, kann der Verursacher aufgrund der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden.
Die Bundesregierung hat auf ihrer Internetseite unterschiedliche Fördermöglichkeiten übersichtlich dargestellt. Auch das Land NRW fördert den Kauf von Elektrofahrzeugen. Unter dem nachstehenden Links finden Sie Informationen zu diesem Thema:
- https://www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/elektrofahrzeuge/
- https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Industrie/rahmenbedingungen-und-anreize-fuer-elektrofahrzeuge.html
Zurzeit bietet die Stadt Kaarst leider keine Förderprogramme für Elektrofahrzeuge an.
Elektro-Ladesäulen in Kaarst
In Kaarst stehen seit Oktober 2023 zehn neue Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten von jeweils 22 kW (Normalladepunkte) zur Verfügung. Im Rahmen der Richtlinie „Ladeinfrastruktur vor Ort“ hatte die Stadt Kaarst einen Förderantrag gestellt und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr 112.000 Euro und damit 80 Prozent der Gesamtinvestition erhalten. Erstmals gibt es damit auch in Büttgen und Vorst öffentliche Ladesäulen. Lieferung, Errichtung und Installation der Ladesäulen wurden nach einer Ausschreibung durch die Stadtwerke Kaarst GmbH ausgeführt, die die Säulen nun betreibt. Die Kaarster Stadtwerke planen weitere Ladesäulen und zwar „Schnellladesäulen“.
Hier stehen die zehn neuen Ladesäulen:
- Am Holzbüttger Haus in Vorst
- Jungfernweg in Kaarst
- Kaiser-Karl-Straße in Kaarst
- Am Bauhof in Vorst
- St. Eustachius-Platz in Vorst
- Rathausplatz in Büttgen
- Lindenplatz in Holzbüttgen
- Pestalozzistraße in Kaarst
- Olympiastraße in Büttgen
- Birkhofstraße in Büttgen
Bezahlen können Ladepunktnutzer mit der Kreditkarte, per PayPal oder über entsprechende Apps sowie Ladekarten. Eine Übersichtskarte mit allen öffentlichen Standorten hier: Standorte Ladesäulen.
Betreiber der städtischen Elektroladesäulen sind die Stadtwerke Kaarst.
Kontakt Stadtwerke:
Kundenbüro Stadtwerke
Frau Panitz/ Frau Binger/Frau Müller
02131 987-403
service@stadtwerke-kaarst.de
Stadtwerke Kaarst - Erdgas, Ökostrom und Wärme für Kaarst und Umgebung
Einen Überblick über alle städtischen und privaten Angebote finden Sie unter den folgenden Links:
- Bundesnetzagentur - Ladesäulenkarte
- Stadtwerke Neuss Energie und Wasser GmbH (stadtwerke-neuss.de)
- Stromtankstellen Verzeichnis / GoingElectric.de
Elektro-Fahrräder in Kaarst
Bereits im Jahr 2016 erhielt die Stadtverwaltung von der Stadtwerke Kaarst zwei Elektro-Fahrräder für den Dienstgebrauch. 2019 kamen zwei weitere Elektro-Fahrräder hinzu.
Die Stadtwerke Kaarst unterhalten am Rathaus Kaarst eine Elektro-Ladestation für Elektro-Fahrräder. Zudem ist eine Reparatur-Station für Fahrräder am Rathaus Kaarst eingerichtet, um Reifen aufzupumpen oder kleinere Reparaturen am Fahrrad vorzunehmen.
Seit 2020 nutzen die städtischen Mitarbeiter des Baubetriebshofs zwei Elektro-Lastenräder, um beispielsweise Grünschnitt, Geräte oder Grabschmuck zu transportieren. Im Rahmen des Klimaschutzkonzeptes der Stadt Kaarst hat das Land NRW den Kauf von zwei Lastenfahrrädern mit 60% aus einem Fördertopf für emissionsarme Mobilität bezuschusst. Auch das Technische Rathaus in Büttgen verfügt über ein Elektro-Lastenrad. Gesponsert wurde es über die Klimaallianz Rhein-Kreis-Neuss (RKN). Ein interkommunaler Zusammenschluss einiger Kommunen des RKN, mit dem Ziel einer Klimaoffensive zum Schutz der Natur sowie der Förderung nachhaltiger Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals = SDGs). Die geräuschlosen Elektro-Lastenräder erleichtern den Mitarbeitern der Stadt die Arbeit und schonen die Umwelt.
Elektrifizierter ÖPNV
Die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs in NRW ist Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte. Sie stellen einen Nahverkehrsplan auf. Der Nahverkehrsplan soll die öffentlichen Verkehrsinteressen des Nahverkehrs konkretisieren und den mittel – bis langfristig angestrebten Anteil des ÖPNV am Gesamtverkehr (Modal Split) benennen. Außerdem sind vorhandene Verkehrsstrukturen und Ziele von Raum – und Landesordnung zu beachten. Zugleich sind die Belange des Klima- und Umweltschutzes, des Rad- und Fußverkehrs, der Barrierefreiheit, des Städtebaus, der Quartiersentwicklung und weitere Bedarfe zu beachten und untereinander abzuwägen.
Um den Belangen des Klima- und Umweltschutzes gerecht zu werden wurde im Rahmen des Nahverkehrsplans des Rhein-Kreis-Neuss festgelegt, dass u.a. Maßnahmen wie der Einsatz schadstoffarmer Busse, die Neubeschaffung von Bussen mit abgasärmster Technik und Mindestanforderungen an die Umweltstandards der eingesetzten Linienbusse in den nächsten Jahren umgesetzt werden sollen.
Die Regiobahn plant eine Verlängerung des Streckenabschnittes der S28 zwischen Kaarst und Viersen. Zur Effizienzsteigerung und zum Schutz der Umwelt soll die zurzeit mit Dieseltriebwagen angetriebene S28 über das komplette Streckennetz auf einen elektrischen Betrieb umgerüstet werden. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter: Streckenausbau - RegioBahn S28 (regio-bahn.de)
Öffentliche Ladesäuleninfrastruktur
Die Ladesäulenverordnung (LSV) setzt in Deutschland die europäischen Vorgaben der Richtlinie hinsichtlich technischer Vorgaben und Mindestanforderungen für das Laden von Elektromobilen in deutsches Recht um. Die neueste Novellierung zielt auf die Umsetzung der Vorgaben der im „Masterplan Ladeinfrastruktur“ der Bundesregierung (2019) ab. Unter anderem wird der Aufbau, der Betrieb und ein einheitliches Bezahlsystem für die Elektro-Ladeinfrastruktur in der LSV angepasst.
Wenn Sie sich über die Anschaffung eines Elektro-Fahrzeuges oder die Errichtung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur informieren möchten, finden Sie unter folgenden Links weiterführende Informationen:
- BMDV - Ladeinfrastruktur (bmvi.de)
- BMDV - Elektromobilitätsgesetz (EmoG) (bmvi.de)
- Änderung der Ladesäulenverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht (bundesregierung.de)
- LSV - Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge 1 (gesetze-im-internet.de)
Fördermöglichkeiten für Elektrofahrzeuge:
- Elektrofahrzeuge | Elektromobilität.NRW (elektromobilitaet.nrw)
- BMWK - Rahmenbedingungen und Anreize für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur (bmwi.de)
- https://www.elektromobilitaet.nrw/newsdetails/neue-foerderungen-fuer-elektromobilitaet-nordrhein-westfalen-treibt-ausbau-der-ladeinfrastruktur-fuer-e-fahrzeuge-voran/
- https://www.elektromobilitaet.nrw/fileadmin/Daten/Download_Dokumente/Foerderungen/Uebersicht_progres.NRW_Kommunen.pdf
Fördermöglichkeiten für Ladeinfrastruktur: