Zuschuss für die Begrünung von Dächern, Fassaden und Vorgärten im Wohn- und Gewerbebau
Die Stadt fördert Investitionen für die Begrünung von Dächern, Fassaden und Vorgärten.
Der Zuschuss wird gewährt für
- Dachbegrünung:
Gefördert wird die fachgerechte Anlage von extensiven oder intensiven Dachbegrünungen auf Flachdächern oder flachgeneigten Dächern bis 15° im Wohn- und Gewerbebau auf dem gesamten Gebiet der Stadt Kaarst sowohl bei Neubauten als auch bei Nachrüstung vorhandener Dächer mit Begrünungen. Eingeschlossen sind auch Carports und Garagen.
- Fassadenbegrünungen:
Gefördert wird die fachgerechte Begrünung von Gebäudefassaden und sonstigen Bauwerken wie Mauern und Zäunen mit selbstkletternden Pflanzen sowie durch Rank- und Schlingpflanzen mittels geeigneter Kletterhilfen.
- Vorgartenbegrünung:
Gefördert wird die Entsiegelung von versiegelten (z.B. überbauten oder wasserundurchlässig befestigten Flächen) und teilversiegelten Flächen (wassergebundenen Wegedecken, Schotterflächen und Kiesflächen) und deren Umwandlung in Grünflächen (Vegetationsflächen wie z.B. Staudenbeete, Gehölzflächen, Wildblumenwiesen etc.) im Vorgartenbereich (privater Bereich zwischen Straßenraum und Gebäude).
Als Ziele werden verfolgt:
- Verbesserung des Stadtklimas und des Ortsbildes,
- Zurückhaltung von Niederschlagsmengen auf den privaten Grundstücken (wichtig für Starkregenereignisse),
- Synergieeffekt bei zusätzlicher Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage): Erhöhung des Ertrages um bis zu 25 %,
- Schutz von Wohnraum durch das dichte Blattwerk vor Hitze und Kälte, besonders bei nicht gedämmten Gebäuden,
- CO2- und Staubbindung,
- Schaffung von Lebensraum für Tiere,
- Vorbeugung von Hitzeinseln,
- Unterstützung und Sicherung der natürlichen Bodenfunktion
- Schaffung und Erhalt von Versickerungsmöglichkeiten des Regenwassers sowie Auffüllen des Grundwasserkörpers.
Im Detail wird auf die Förderrichtlinie hingewiesen.
Beantragung Zuschuss aus dem Förderprogramm
Sie können den Zuschuss online über unser Serviceportal beantragen unter: Antrag auf Zuschuss aus dem Förderprogramm