Zuschuss für die Installation von Stecker-PV-Anlagen
Die Stadt Kaarst fördert ab 1.7.2023 Investitionen für die Installation von Stecker-PV-Anlagen.
Gefördert wird die Installation von Stecker-PV-Anlagen, auch Balkon-Solarmodule, Balkonkraftwerke oder Mini-Solaranlagen genannt. Die Geräte dürfen maximal 600 W haben und müssen den Anforderungen zur Produktsicherheit, z.B. CE-Kennzeichnung, genügen. Die Stecker-PV-Anlagen sind ordnungsgemäß beim Netzbetreiber anzumelden und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren.
Als Ziele werden verfolgt:
- Erhöhung des Anteils an erneuerbaren Energien im Stadtgebiet Kaarst
- Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Lokaler Beitrag zum Klimaschutz
Im Detail wird auf die Förderrichtlinie hingewiesen.
Hinweis (Stand: 18.7.2023):
Das Förderkontingent von 200 Anträgen für Stecker-PV-Anlagen ist erschöpft. Leider können ab sofort keine weiteren Anträge mehr gestellt werden.
Aktueller Hinweis (Stand: 14.08.2024):
Der Rhein-Kreis Neuss fördert Stecker-PV-Anlagen. Weitere Infos finden Sie hier.