Die Folgen des Klimawandels verschärfen sich merklich. Der Januar 2025 war laut dem EU-Klimadienst Copernicus weltweit der wärmste seit Beginn der Wetteraufzeichnungen. Die globale Durchschnittstemperatur lag um 0,79 Grad über dem Mittel der Jahre 1991 bis 2020 und 1,75 Grad über dem vorindustriellen Niveau.
Globale Extremwetterereignisse nehmen merklich zu und werden intensiver - in Folge des Klimawandels werden diese Ereignisse absehbar auch dauerhaft ein Thema bleiben. Ob es sich um Überflutungen oder Hitze, Brände oder andere Schäden handelt, den Folgen des Klimawandels müssen Maßnahmen entgegengesetzt werden, die generell als „Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ bezeichnet werden. Klimawandelanpassung (kurz Klimaanpassung) verfolgt das Ziel, sich an die bereits abzusehenden Folgen des Klimawandels anzupassen und sich darauf einzustellen, damit zukünftige Schäden weitestgehend vermieden werden können. Die Anpassung betrifft sowohl sozialen als auch natürlichen Systemen.
Die Städte und Gemeinden gehören zu den Schlüsselakteuren bei der Entwicklung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Sie übernehmen eine zentrale Aufgabe in der Daseinsvorsorge – z. B. Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, präventiver Hochwasserschutz, Energieversorgung und Bereitstellung kommunaler Verkehrsinfrastruktur sowie Grün-, Freizeit- und Sportflächen.
Aktuelle Lage
Die Stadt Kaarst hat sich auf den Weg gemacht, den Folgen des Klimawandels vorausschauend und verwaltungsübergreifend zu begegnen. Sie steht in engem Austausch mit den zuständigen Ministerien und der Allianz für Klima und Nachhaltigkeit im Rhein-Kreis Neuss. Den Einwohnenden soll auch zukünftig eine Stadt mit einer guten Lebensqualität angeboten werden.
Neben vielen Einzelmaßnahmen soll ein Klimaanpassungskonzept - als Leitfaden für notwendige und sinnvolle Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel – erstellt werden. Bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat die Stadt Kaarst bereits in 2024 Fördermittel für die Erstellung eines aktuellen Klimaanpassungskonzeptes beantragt.
Das Projekt startet offiziell zum 01.03.2025 nachdem die politischen Gremien ihre Zustimmung zu dem Projekt und der Finanzierung der Gesamtkosten erteilt haben. Damit werden die Forderungen des 1. Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG), dass zum 01.07.2024 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Die Bundesregierung hat mit diesem Gesetz erstmalig einen strategischen Rahmen für vorsorgende Maßnahmen der Klimafolgenanpassung geschaffen. Das Land NRW hat ebenfalls zum 01.10.2024 eine Strategie mit 110 Maßnahmen veröffentlicht: Pressemitteilung Land NRW "Nordrhein-Westfalen wappnet sich mit neuer Anpassungsstrategie gegen Folgen des Klimawandels".
Weitere Hinweise
Projektinhalte
Innerhalb von zwei Jahren wird ein Klimaanpassungskonzept erstellt. Die Konzepterstellung wird vom Bundesministerium für Umweltschutz, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert und durch den Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH zu 80% gefördert.
Das Projekt „ANK-DAS-A.1: Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz für die Stadt Kaarst" bietet die Möglichkeit zeitnah Klimadaten (Lufttemperatur, Luftqualität, u. a. Daten) zu erfassen, zu visualisieren und diese Daten zeitgleich als Basis für geeignete konkrete Maßnahmen bereitzustellen und für planerische Überlegungen und Maßnahmen zu nutzen. Die aktuelle Sensortechnik ist auf dem aktuellen Stand der Technik und ermöglicht einen Einstieg in eine Smart-City-Strategie.
Der inhaltliche Schwerpunkt des Förderaufrufes setzt auf Natürlichen Klimaschutz und naturbasierte Lösungen, um Synergien zwischen Natürlichem Klimaschutz, Klimaanpassung und dem Erhalt und der Stärkung der Biodiversität hervorzuheben und nutzbar zu machen. Die Förderung ziel darauf ab, diese Vorhaben zukünftig umzusetzen. Ziel ist es, Maßnahmen zu formulieren, die Beiträge zur biologischen Vielfalt, zur menschlichen Gesundheit, zur Luftqualität oder zur Wasserverfügbarkeit leisten. Ein besonderer Beitrag zu den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist damit ebenfalls gewährleistet.
Bestandteile des Konzepts sind unter anderem:
- Betroffenheitsanalyse - die z. B. besonders von Hitze betroffene Orte oder Bevölkerungsgruppen innerhalb der Stadt identifiziert.
- Bestandsaufnahme - sie gibt einen Überblick, welche Maßnahmen von der Verwaltung schon ergriffen und umgesetzt wurden; die in der Vergangenheit erarbeiteten Datengrundlagen im Rahmen der Starkregenanalyse und der Klimaanalyse aus dem Jahr 2023 werden in das aktuelle Konzept einbezogen. Die Klimadaten werden durch moderne Sensortechnik über den Zeitraum der Konzepterstellung aktualisiert und zeitgleich auf der Homepage bereitgestellt; dies liefert bereits im Rahmen der Konzepterstellung aktuelle Erkenntnisse für Verwaltung, Politik und Bürger*innen.
- Kommunale Gesamtstrategie für Klimawandelanpassung
- Akteursbeteiligung
- Maßnahmenkatalog – beinhaltet Vorschläge um den Folgen des Klimawandels angemessen zu begegnen. Sowohl verwaltungsintern als auch im Rahmen der Klima Allianz im Rhein-Kreis Neuss wird dazu eine enge und fachübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Bereichen etabliert.
- Verstetigungskatalog
- Controlling Konzept
- Kommunikationsstrategie
Förderung
Fördertitel: ANK-DAS-A.1: Erstellung eines Konzepts zur nachhaltigen Klimaanpassung und für Natürlichen Klimaschutz für die Stadt Kaarst
Laufzeit: 01.03.2025 – 28.02.2027
Förderkennzeichen: 67DAAN1211
Förderrichtlinie: Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
Förderschwerpunkt: A.1 Erstellen eines nachhaltigen Anpassungskonzepts