Ein Lärmaktionsplan (LAP) stellt ein städtisches Gesamtkonzept dar, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung im Stadtgebiet umfasst. Es handelt sich um einen Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Lärmminderung. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, sind alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, bzw. fortzuführen. Dies gilt für Ballungsräume, sowie Orte im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
Für das Jahr 2024 befinden sich die zuständigen Behörden nun in der 4. Runde zur Überprüfung und Fortschreibung der Lärmaktionspläne aus der 3. Runde (von vor 5 Jahren).
Die Stadt Kaarst ist aufgrund ihrer Lage von mehreren Lärmquellen betroffen. Neben den Lärmquellen aus Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken liegt Kaarst zudem im Einflussbereich des Flughafens Düsseldorf. Für diese Lärmquellen sieht der Lärmaktionsplan Maßnahmen zur Lärmminderung vor.
Aktuell
Die Lärmaktionsplanung 4. Runde soll am 31.10.2024 durch den Stadtrat beschlossen werden.