Ein Lärmaktionsplan (LAP) stellt ein städtisches Gesamtkonzept dar, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung im Stadtgebiet umfasst. Es handelt sich um einen Plan zur Regelung von Lärmproblemen und von Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich Lärmminderung. Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die im Jahr 2002 in Kraft getreten ist, sind alle Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten, bzw. fortzuführen. Dies gilt für Ballungsräume, sowie Orte im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Ziel ist es, ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm zu realisieren, um schädliche Auswirkungen einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern.
Die Stadt Kaarst ist aufgrund ihrer Lage von mehreren Lärmquellen betroffen. Neben den Lärmquellen aus Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken liegt Kaarst zudem im Einflussbereich des Flughafens Düsseldorf. Für diese Lärmquellen sieht der Lärmaktionsplan Maßnahmen zur Lärmminderung vor.
Aktuell
Die Lärmaktionsplanung verläuft in Runden - alle fünf Jahre werden die Pläne von den zuständigen Behörden überprüft, überarbeitet und fortgeschrieben. Im Jahr 2024 wurde die 4. Runde zur Überprüfung und Fortschreibung der Lärmaktionspläne durchgeführt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 31.10.2024 die Lärmaktionsplanung 4. Runde einstimmig beschlossen. Anschließend besteht das Ziel darin, die im Lärmaktionsplan der 4. Runde aufgeführten Maßnahmen zu priorisieren und im Rahmen der vorhandenen Mittel und Ressourcen umzusetzen.
Planmäßig wird im Jahr 2029 die nächste, 5. Runde der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung stattfinden.