ÖPNV/SPNV/TAXIBUS

ÖPNV und SPNV

In Kaarst stehen im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mehrere Buslinien und zwei S-Bahn-Linien, die Regio-Bahn S28 und die S8, zur Verfügung.

VRR - Fahrplanauskunft

 

TaxiBus

Auf dem Kaarster Stadtgebiet werden zwei Linienwege mit dem TaxiBus bedient. Zum einen ergänzt der TaxiBus (L8601) in den schwächer nachgefragten Zeiten, abends und nachts den Busverkehr der L860, der die Ortsteile Kaarst, Holzbüttgen, Vorst, Driesch und Büttgen miteinander verbindet. Zum anderen wird er als „reine“ TaxiBus-Linie (L861) für die Bedienung der Ortsteile Kaarst und Holzbüttgen eingesetzt.

Der TaxiBus fährt wie ein normaler Bus über einen festgelegten Linienweg. Der Ein- und Ausstieg erfolgt an den Haltestellen entlang des Linienweges. Der Unterschied liegt bei der Bedienung mit dem TaxiBus in der Größe des Fahrzeuges; anstelle eines Busses wird ein normales Taxi eingesetzt.

Der TaxiBus fährt nur nach telefonischer Voranmeldung. Bitte mindestens 30 Minuten vor der gewünschten Abfahrt bestellen. Rufen Sie einfach die TaxiBus-Hotline unter der Rufnummer 02131 / 6069999 an.

Für regelmäßige Fahrten, z.B. zur Arbeit, sind Daueranmeldungen möglich. Der Fahrpreis entspricht dem normalen ÖPNV- bzw. VRR-Tarif. Vorhandene Monatskarten oder Senioren- und Schülertickets können, wie beim konventionellen Buslinienverkehr, auch im TaxiBus genutzt werden.

Die beiden Linienwege der L 8601 (Kaarst – Büttgen) und der L 861 (Kaarst Stadtzentrum – Holzbüttgen) erkennen Sie an dem TaxiBus-Logo an den jeweiligen Haltestellenfahnen oder im Liniennetzplan. Eine Kurzinfo und eine Fahrplanübersicht zu den beiden Taxibus-Linien finden Sie hier.

Lärmaktionsplan Schiene

Das Eisenbahn-Bundesamt überarbeitet seinen Lärmaktionsplan. Auf den Internetseiten www.laermaktionsplanung-schiene.de und www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich informiert das Eisenbahn-Bundesamt ausführlich und zeigt, wie sich Bürgerinnen und Bürger an der Überarbeitung beteiligen können. Darüber hinaus finden Interessierte und Betroffene ab sofort Informationen über Maßnahmen zur Lärmminderung, über laute Güterwagen oder Förderprogramme zum Schallschutz.
Alle Menschen, die sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen, können ab sofort an der Überarbeitung der Lärmaktionsplanung entlang der Schienenwege des Bundes mitwirken und sich zu ihren Lärmproblemen äußern.

Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung:
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase bis zum 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Beteiligungsphase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.