Mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII hat der Gesetzgeber u.a. ein Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt. Dieses soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sicherstellen.
Gesetzlich wird zwischen Bedarfen für Bildung und Bedarfen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben unterschieden.
Bedarfe für Bildung
- ein- und mehrtägige Schulfahrten
- Ausstattung mit persönlichen Schulbedarf (jährlich 195 Euro)
- Schülerbeförderung
- Lernförderung (angemessener Nachhilfeunterricht)
- Mittagsverpflegung
Bedarfe für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
- Mitgliedschaften in Vereinen oder Musikschulen oder für vergleichbare Aktivitäten (jährlich 180 Euro).
Leistungsberechtigte
- Beziehende von Sozialhilfe (SGB XII) oder
- Beziehende von Wohngeld (WoGG) oder
- Beziehende von Kinderzuschlag (KiZ).
- Beziehende von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Anträge sind direkt bei der Leistungsstelle zu stellen. - Beziehende von Bürgergeld nach dem SGB II sowie Familien mit geringem Haushaltseinkommen.
Zuständig ist hier das Jobcenter des Rhein-Kreis Neuss.
Erforderliche Unterlagen
- Wohngeldbescheid
- Bescheid der Kindergeldkasse über die Gewährung von Kinderzuschlag
- Bescheid über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII
- Schulbescheinigung bei Einschulung, Wechsel der Schule sowie ab Vollendung des 15. Lebensjahres
Weitere Informationen
Terminvereinbarung
Sie können online einen Termin vereinbaren: Online-Terminvereinbarung Bereich 50
Öffnungszeiten
- Montag, Dienstag und Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr oder nach Terminereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
- Dienstag von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass der Bereich -Soziales- mittwochs und freitags ganztags geschlossen ist.