Die Stadt Kaarst ist seit Jahren bestrebt dem kommenden Rechtsanspruch auf Betreuung ab 2026/2027 gerecht zu werden und bereits vor dem Rechtsanspruch so vielen Schülerinnen und Schülern wie möglich einen Betreuungsplatz anzubieten. Trotz intensiver Bemühungen reichen die derzeitigen räumlichen Kapazitäten für die gemeldeten Bedarfe nicht aus. Vor diesem Hintergrund mussten in den vergangenen Jahren vereinzelte Ablehnungen ausgesprochen werden. Angesichts dessen wurde das OGS–Aufnahmeverfahren überarbeitet. Mit diesem Schritt sollte auch eine bessere Transparenz bei der Vergabe der Plätze geschaffen werden. Der Schulträger hat in Absprache mit den OGS-Trägern und den Kaarster Grundschulen, den politischen Gremien ein Bepunktungssystem für das Auswahlverfahren vorgeschlagen. Dieses Verfahren wurde am 13.12.2023 im Schulausschuss beschlossen.
Wie bisher werden die OGS-Träger weiterhin die Aufnahmeentscheidungen treffen.
Die Punktevergabe erfolgt demnach auch vom OGS-Träger in enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen. Im Rahmen des Anmeldeverfahrens an den Grundschulen werden die nötigen Informationen wie Beschäftigungsverhältnis mit entsprechenden Arbeitszeiten, Familienstand usw. abgefragt.
Anhand dieser Kriterien wird dann eine Bepunktung, die neben den Kriterien Geschwister innerhalb der offene Ganztagsschule, Kinder in der Schuleingangsphase auch das Kriterium der sozialen Bedürfnisse berücksichtigen. Diese Bedürfnisse umfassen soziale Kriterien wie etwa sprachliche Sozialisation, problembehaftetes soziales Umfeld, belastende Lebenssituation usw. Für die Vergabe der Sozialpunkte werden alle relevanten Angaben benötigt, die die Erziehungsberechtigten beibringen sollen.
Die Aufnahmekriterien setzen sich wie folgt zusammen:
- Alleinerziehendes und berufstätiges Elternteil
a. Alleinerziehend
b. Arbeitseinsatz Abstufung nach Stundenzahl - beide Eltern berufstätig
a. Abstufung nach Stundenzahl - Geschwisterkinder (nur) in der OGS
- soziale Kriterien
a. sonstige soziale Kriterien
b. sprachliche Sozialisation
c. Inklusion/Integration
d. problembehaftetes soziales Umfeld
e. belastende Lebenssituation
Punktesystem OGS-Aufnahmeverfahren
Nach Rücksprache mit Trägern und den Schulleitungen wurde folgendes Punktsystem entwickelt und vom Schulausschuss am 13.12.2024 beschlossen:
1. Alleinerziehendes und berufstätiges Elternteil
alleinerziehend | 15 Punkte |
alleinerziehend und berufstätig – abhängig von den Stunden 11-25 Punkte
Vollzeit | 25 Punkte |
vier/ drei /zwei /ein Tag(e) am Nachmittag (ab 13:30 Uhr) | 22/ 19/ 16/ 13 Punkte |
vier/ drei /zwei /ein Tag(e) bis Mittag (bis 13:30 Uhr) | 20/ 17/ 14/ 11 Punkte |
2. Beide Eltern berufstätig
beide Elternteile in Vollzeit beschäftigt | 40 Punkte |
beide Eltern und berufstätig – abhängig von den Stunden 25-40 Punkte
Umkehr zu alleinerziehend
ein/ zwei/ drei/ vier Nachmittage (nach 13:30 Uhr) einer frei | 20/ 25/ 30/ 35 Punkte |
ein/ zwei/ drei/ vier Mittage (bis 13:30 Uhr) | 18/ 23/ 28/ 33 Punkte |
ein Elternteil bzw. beide Elternteile sind arbeitssuchend | 10 Punkte |
3. Geschwisterkinder in der OGS
ein Geschwisterkind | 5 Punkte |
zwei oder mehr Geschwisterkinder | 10 Punkte |
4. soziale Kriterien
soziale Kriterien | 1 – 50 Punkte |
Gesamtpunktzahl bis 100 Punkte
Die OGS-Träger bitten alle relevanten Unterlagen und Informationen mit der Schulanmeldung beizubringen. Sollten Unterlagen fehlen, können diese bis spätestens 15.11. eines jeden Jahres an die jeweiligen OGS-Träger versandt werden.
Alle Bedarfe, die nicht mit den vollständigen Unterlagen und Auskünften bei der Schulanmeldung oder bis zum 15.11.2024 eingereicht werden, können bei der Platzvergabe nicht berücksichtigt werden und werden auf einer Warteliste vermerkt.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kaarster Schulverwaltung und die OGS-Träger gerne zur Verfügung.
Kontakt
OGS-Träger für GS Budica, Matthias-Claudius-Schule, GGS Vorst, Astrid-Lindgren-Schule und GGS Stakerseite
Ev. Verein für Jugend- und Familienhilfe e.V., Römerstraße 14, 41564 Kaarst
Frau Weingran; 02131 595 1126; weingran@jugend-und-familienhilfe.de
OGS-Träger für die Kath. Grundschule Kaarst
Kath. Jugendagentur Düsseldorf gGmbH, Gertrudisstraße 12-14, 40229 Düsseldorf
Frau Rond; 0211 310 63636; Sabrina.Rond@kja-duesseldorf.de
Schulverwaltung Kaarst, Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst
Frau Molleker; 02131 987 277; olga.molleker@kaarst.de