Schülerbeförderung

Schülerspezialverkehr (Schulbus)

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen der Stadt Kaarst werden durch den Schülerspezialverkehr zur Schule hin und zurückbefördert. Bei der Ermittlung der Schülerinnen und Schüler, welche den Schülerspezialverkehr nutzen können, werden die Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW angewandt. Seit dem Schuljahr 2011/2012 erfolgt die Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch die Firma Brings Reisen.

ÖPNV

Deutschlandticket ©www.vrr.de

Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen der Stadt Kaarst nutzen den öffentlichen Personennahverkehr, um zur Schule und zurück zu gelangen.

Ab dem 1. August 2023 erfolgt die Umsetzung des DeutschlandTickets Schule. Durch die Ausgabe des DeutschlandTickets Schule an Schülerinnen und Schüler soll möglichst vielen Schülerinnen und Schülern ein kostengünstiger Zugang zum ÖPNV mit bundesweiter Nutzung ermöglicht werden. Dabei erhalten die nach §97 SchulG NRW in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler das DeutschlandTicket Schule mit einem Eigenanteil in Höhe von 14,00 Euro pro Monat über den Schulträger. Verfügen mehrere Kinder einer Familie über ein DeutschlandTicket Schule (SchokoTicket) und haben einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten, beläuft sich der Eigenanteil wie bei dem SchokoTicket auch, für das zweite Kind auf 7,00 Euro pro Monat. Für das dritte Kind entfällt der Eigenanteil vollständig.

Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten haben die Möglichkeit ein vergünstigtes DeutschlandTicket Schule für 29,- Euro pro Monat zu erwerben.

Die bisher gültigen SchokoTickets werden durch das DeutschlandTicket Schule ersetzt und verlieren zum 31.07.2023 ihre Gültigkeit. Ab dem 01.08.2023 gilt ausschließlich das DeutschlandTicket Schule.

Durch die Ausgabe des DeutschlandTickets Schule über den reinen Schulweg hinaus werden die Schülerinnen und Schüler frühzeitig an den umwelt- und flächenschonenden ÖPNV herangeführt. Auch bei Schulveranstaltungen und Klassenfahrten, aber auch in der Freizeit, z. B. bei der Nutzung von außerschulischen Angeboten, ist es von großem Nutzen.

Der schriftliche Antrag für das SchokoTicket kann weiterhin zur Beantragung für das DeutschlandTicket Schule verwendet werden.

Weitere Informationen zum DeutschlandTicket Schule und zur Übernahme der Fahrtkosten nach der Schülerfahrtkostenverordnung finden Sie hier.

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