Schülerspezialverkehr (Schulbus)

Die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen der Stadt Kaarst werden durch den Schülerspezialverkehr zur Schule hin und zurückbefördert. Bei der Ermittlung der Schülerinnen und Schüler, welche den Schülerspezialverkehr nutzen können, werden die Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW angewandt. Seit dem Schuljahr 2011/2012 erfolgt die Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch die Firma Brings Reisen.

ÖPNV

Schockoticket, Copyright: www.vrr.de

Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen der Stadt Kaarst nutzen den öffentlichen Personennahverkehr, um zur Schule und zurück zu gelangen. Dabei können Sie das sogenannte SchokoTicket des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr nutzen. Dieses ist im Jahresabo zu einem Preis von monatlich 38,00 Euro erhältlich.

Für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten nach der Schülerfahrkostenverordnung haben, entfallen diese Kosten bis auf einen Eigenanteil in Höhe vom 14,00 Euro pro Monat. Verfügen mehrere Kinder einer Familie über ein SchokoTicket und haben einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten, beläuft sich der Eigenanteil für das zweite Kind auf 7,00 Euro pro Monat. Für das dritte Kind entfällt der Eigenanteil vollständig.

Weitere Informationen zum Schokoticket und zur Übernahme der Fahrtkosten nach der Schülerfahrtkostenverordnung finden Sie hier.

Kontakt Buchstaben A - L

Frau Klose

Tel.: +49 2131 987 - 227
Fax: +49 2131 9877 - 227
E-Mail: marina.klose@kaarst.de

Rathaus Kaarst
Raum 26
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst

Kontakt Buchstaben M - Z

Frau Koster

Tel.: +49 2131 987 - 228
Fax: +49 2131 9877 - 228
E-Mail: claudia.koster@kaarst.de

Rathaus Kaarst
Raum 28
Am Neumarkt 2
41564 Kaarst