Schülerspezialverkehr (Schulbus)
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen der Stadt Kaarst werden durch den Schülerspezialverkehr zur Schule hin und zurückbefördert. Bei der Ermittlung der Schülerinnen und Schüler, welche den Schülerspezialverkehr nutzen können, werden die Regelungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW angewandt. Seit dem Schuljahr 2011/2012 erfolgt die Beförderung der Schülerinnen und Schüler durch die Firma Brings Reisen.
ÖPNV
Die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen der Stadt Kaarst nutzen den öffentlichen Personennahverkehr, um zur Schule und zurück zu gelangen.
Ab dem 1. August 2024 erfolgt die Rückkehr zum SchokoTicket. Durch die Ausgabe des SchokoTickets an Schülerinnen und Schüler soll möglichst vielen Schülerinnen und Schülern ein kostengünstiger Zugang zum ÖPNV ermöglicht werden. Dabei erhalten die nach §97 SchulG NRW in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler das SchokoTicket mit einem Eigenanteil in Höhe von 14,00 Euro pro Monat über den Schulträger. Verfügen mehrere Kinder einer Familie über ein SchokoTicket und haben einen Anspruch auf Übernahme der Fahrtkosten, beläuft sich der Eigenanteil, für das zweite Kind auf 7,00 Euro pro Monat. Für das dritte Kind entfällt der Eigenanteil vollständig.
Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf Erstattung der Schülerbeförderungskosten haben, haben die Möglichkeit ein SchokoTicket für 43,10 Euro pro Monat zu erwerben.
Die bisher gültigen DeutschlandTickets Schule werden durch das SchokoTicket ersetzt und verlieren zum 31.07.2024 ihre Gültigkeit. Ab dem 01.08.2024 gilt ausschließlich das SchokoTicket. Durch die Ausgabe des SchokoTickets über den reinen Schulweg hinaus werden die Schülerinnen und Schüler frühzeitig an den umwelt- und flächenschonenden ÖPNV herangeführt. Auch bei Schulveranstaltungen und Klassenfahrten, aber auch in der Freizeit, z. B. bei der Nutzung von außerschulischen Angeboten, ist es von großem Nutzen.