Warum werden für den Reinigungstag keine Halteverbote eingerichtet?

Die Aufstellung von Halteverboten zum Zwecke der Straßenreinigung wird immer wieder an die Stadtverwaltung Kaarst herangetragen. Die Auffassung der Stadt Kaarst, eine solche Regelung trage lediglich zur Erweiterung des Schilderwaldes bei, begründet sich mit rechtlichen und organisatorischen Schwierigkeiten, diese Halteverbote durchzusetzen.
Der Gesetzgeber hat es bisher nicht für erforderlich gehalten, ein neues Verkehrszeichen beziehungsweise Zusatzzeichen Straßenreinigung einzuführen, diverse Anträge zur Änderung der Straßenverkehrsordnung wurden nicht weiter verfolgt bzw. abgelehnt.
Eine solche Maßnahme verursache einen hohen kostenintensiven und das Stadtbild beeinflussenden Beschilderungsaufwand. Zudem sei wegen der sich dann ergebenden Überschneidungen mit den ohnehin schon zahlreichen Haltverboten eine verständliche Darstellung für die Verkehrsteilnehmer/innen fast unmöglich; es sei daher von einem hohen Missachtungsgrad auszugehen.
Zum einen erweist sich die Wirksamkeit solcher Halteverbote als problematisch, zumal das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt hat, dass ein Abschleppen in solchen Bereichen nicht verhältnismäßig ist. Zum anderen steht aber auch zumeist kein Ersatzparkraum zur Verfügung, zumal bei der gebietsweisen Reinigung der Straßen die Fahrzeuge an bestimmten Tagen mehrmals umgesetzt werden müssten. Außerdem kann der Reinigungsdienst auch nicht immer die ausgewiesenen Zeiten einhalten.

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