Wie wird gereinigt?

Straßenreinigung:

Die Gehwege und übertragenen Fahrbahnen sind ganzjährig zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr nach dem entsprechenden Reinigungsintervall der jeweiligen Straße, darüber hinaus jeweils nach Bedarf, zu säubern. Die Reinigungsintervalle richten sich nach der entsprechenden Klassifizierung der Straße. Bei über- und innerörtlichen Straßen sowie bei Anliegerstraßen ist der Gehweg und die ggf. übertragene Fahrbahn zweiwöchentlich zu reinigen. Fußgängerzonen werden zweimal in der Woche gereinigt. Die Klassifizierungen der Straßen können dem Straßenreinigungsverzeichnis, das Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Kaarst ist, entnommen werden.

Winterwartung:

Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite vom Schnee freizuhalten. Die erforderliche Mindestbreite beträgt 1,50 m.

Bei Gehwegen, die schmaler als die vorgeschriebene Mindestbreite sind, ist die gesamte vorhandene Fläche zu räumen. Die Gehbahn ist so anzulegen, dass die Verbindung zu den Gehbahnen von den Nachbargrundstücken und zu den Fußgängerüberwegen/Querungshilfen nicht unterbrochen wird.

Alle weiteren Informationen zur Straßenreinigung finden Sie hier: Straßenreinigung