Wird das zusammengekehrte Laub von der Stadt angeholt?

Grundsätzlich nicht, es sei denn, Sie haben in Bereichen, in denen die Stadt reinigungspflichtig ist (das ist in der Regel die Fahrbahn, gegebenenfalls mit Parkbuchten und Baumscheiben), gekehrt.

Alles Laub, das in Bereichen anfällt, in denen der/die Straßenanlieger/in reinigungspflichtig ist (das heißt in der Regel auf den Gehwegen und natürlich auf Privatgrundstücken), muss auch von dieser/diesem entsorgt werden. Ob es sich um Laub von städtischen Bäumen oder von Bäumen, die auf Privatgrundstücken stehen, handelt, ist dabei unerheblich. Es kann entweder über die Biotonne entsorgt werden oder in Säcke gefüllt und zur Mülldeponie in Neuss - Grefrath, Loevelingerstraße 101 oder zur Kompostierungsanlage des Rhein -Kreises Neuss, Am blauen Stein, in Korschenbroich gebracht werden.

Jedes Jahr im Herbst erhöht sich auch in Kaarst die Anzahl der Sondereinsätze für die Laubbeseitigung. Der Grund dafür ist unter anderem, dass in Straßen mit hohem Baumbestand leider immer mehr Anlieger/innen das Laub, das sie auf ihren Grundstücken und auf den Gehwegen zusammenkehren, am Fahrbahnrand aufhäufen. Das nun auf der Fahrbahn liegende Laub muss von der Kehrmaschine und Laubsaugern aufgenommen werden, was bei der Stadt zusätzliche Kosten verursacht, die über die Gebührenkalkulation unter anderem auch denjenigen angelastet werden, die in Straßen ohne starken Laubanfall wohnen.

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