Stärkungspakt NRW - gemeinsam gegen Armut

Als Folge des russischen Angriffskrieges steigen deutschlandweit die Preise für Energie und Lebensmittel. Viele Menschen sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs.

Die Landesregierung sieht - ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes – weiteren Handlungsbedarf und stellt daher im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Die Stadt Kaarst erhält rund 164.000 Euro.

Kaarster Bürger*innen haben die Möglichkeit, kurzfristige Unterstützungsleistungen zur Vermeidung bzw. Beseitigung finanzieller Notlagen (sog. Einzelfallhilfen) auf Antragstellung zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier: Stärkungpakt - Einzelfallhilfen für Personen, die nicht im Leistungsbezug stehen.

Ein weiterer Bestandteil des Stärkungspaktes sind finanzielle Hilfen für den Betrieb von sozialen Einrichtungen. Weitere Informationen finden Sie hier: Stärkungspakt - Soziale Einrichtungen.

Aktuell:

Im Rahmen des Stärkungspaktes NRW bieten sowohl die Stadt Kaarst als auch der Rhein-Kreis Neuss bestimmten Personenkreisen freien Eintritt in das Hallenbad Büttgen und den Kaarster See an.  Alle Infos unter: Einzelfallhilfen Schwimmbad

Sozialleistungsempfänger haben ab sofort die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahme von Stromforderungen zu stellen. Alle Infos unter: Einzelfallhilfen Stromkosten