Bei allen Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Kaarst gilt ab sofort die 3G-Regelung der Landesregierung. Entsprechend den Vorgaben des Landes müssen Ratsmitglieder und Zuschauer der Ratssitzungen bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern nachweisen, dass sie vollständig geimpft, genesen oder getestet sind.

Die Nachweise für eine dieser drei Möglichkeiten werden ab sofort am Eingang zur jeweiligen Ratssitzung kontrolliert. Für die Überprüfung der Identität ist ein Lichtbildausweis erforderlich. Falls der Nachweis nicht erbracht werden kann, ist eine Teilnahme an der Ratssitzung ausgeschlossen. Weiterhin gilt eine Maskenpflicht bis zum Sitzplatz. Am zugewiesenen Platz kann die Maske dann abgenommen werden. Die Regelung ist Teil der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes, welche die Corona-Pandemie weiter eindämmen soll.