Das Wahlbüro der Stadt Kaarst hat alle Wahlbenachrichtungen gemäß des vorliegenden Wählerverzeichnisses versandt. Die Stadt bittet die Kaarster Bürgerinnen und Bürger darum, bei einer bisher nicht erfolgten Zustellung der Benachrichtigungen umgehend das Wahlbüro zu informieren. Probleme bei der Zustellung sind nie vollständig auszuschließen.

Gleichzeitig macht die Stadt darauf aufmerksam, dass die Beantragung von Briefwahlunterlagen nur durch die Nutzung des Web-Wahlscheins, durch schriftliche Beantragung mit dem entsprechenden Antrag in der Wahlbenachrichtigung oder persönlich im Wahlbüro möglich ist. Das Wahlbüro ist von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 12 Uhr geöffnet, donnerstags zusätzlich von 14 Uhr bis 18 Uhr. Zur Stimmabgabe im Wahlbüro wird ein Personalausweis sowie ein ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins benötigt. benötigt. Alle Infos zur Bundestagswahl und den Link zum Web-Wahlschein gibt es auf der Homepage der Stadt Kaarst unter www.kaarst.de/wahlen.

Eine Beantragung von Briefwahlunterlagen über alternative Online-Portale funktioniert hingegen nicht. Die Stadt warnt davor, Personendaten an Dritte zu übermitteln.