Seit Samstag gelten neue Regelungen für die Quarantäne in Kindertageseinrichtungen. Liegt eine bestätigte Covid-Infektion vor, so muss sich das betroffene Kind bzw. die betroffene Pflegeperson für 14 Tage in Quarantäne begeben. In der Regel können aber alle anderen Personen die Einrichtung weiterhin besuchen. Es besteht dann für die Kinder und alle nicht vollständig geimpften Angestellten der Einrichtung eine Testpflicht von 3 Testungen pro 7 Tagen in einem Zeitraum von 14 Tagen. Der erste Test ist nach Auftreten des Infektionsfalls vor dem erneuten Besuch der Einrichtung durchzuführen. Als Test sind Coronaschnell- und Coronaselbst-Tests zugelassen. Wenn in einer Einrichtung regelmäßige PCR-Pooltestungen angeboten werden, ist die Testpflicht durch die Teilnahme an diesen Pooltestungen erfüllt.

In begründeten Einzelfällen können dennoch Quarantänen für Kontaktpersonen angeordnet werden. In diesen Fällen besteht die Möglichkeit zur „Freitestung“ nach dem fünften Tag der Quarantäne mittels PCR-Test und nach dem siebten Tag mittels eines qualitativ hochwertigen Antigen-Schnelltest aus der Liste des Paul-Ehrlich-Instituts. Die Freitestung ist eigenständig beim Kinder- oder Hausarzt vorzunehmen und kostenlos. Die entsprechende Corona-Betreuungsverordnung gültig ab dem 11. September ist unter www.kaarst.de/corona zu finden.