Nachdem das Hallenbad Büttgen gestern wegen eines defekten Chlor-Messgerätes kurzfristig geschlossen werden musste, kann der Badebetrieb nun wieder starten. Die Arbeiten an der Chlorgas-Warnanlage sind weitgehend abgeschlossen, ab 14.00 Uhr ist das Hallenbad für alle Besucherinnen und Besucher wieder geöffnet.
Die Stadt weist in diesem Zusammenhang noch einmal auf die geltenden 2G-Regeln im Hallenbad hin, die mit der neuen Corona-Schutzverordnung am 24. November in Kraft getreten sind. Der Zugang zum Hallenbad ist nur noch mit Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung gestattet. Am Eingang muss auch der Personalausweis vorgezeigt werden. Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre.