Alle Schülerinnen und Schüler werden letztmalig in diesem Jahr am 22. Dezember 2021 an einer Testung in ihren Schulen teilnehmen. Der erste reguläre Test findet dann wieder mit Schulstart am 10. Januar 2022 statt. Ab dem 27. Dezember sind alle Schüler laut Corona-Schutzverordnung nicht mehr automatisch den immunisierten Personen gleichgestellt. Dies bedeutet, dass beispielsweise für den Besuch im Einzelhandel, im Kino oder im Schwimmbad ein aktuelles Testzertifikat vorliegen muss. In Kaarst stehen dafür die Testzentren zur Verfügung. Eine Übersicht ist unter www.kaarst.de/testzentren zu finden.

Das gilt im Einzelnen:

Für 2G:

  • Schüler bis einschließlich 15 Jahren gelten als immunisiert, solange sie einen Testnachweis haben. Sie können dann auch ohne Impfung an Angeboten mit 2G teilnehmen. Ab dem 27. Dezember benötigen sie hierfür einen gesonderten Testnachweis.
  • Schüler ab 16 gelten nicht automatisch als immunisiert, weil für sie schon länger eine Impfmöglichkeit bestand. Sie müssen also tatsächlich geimpft oder genesen sein, um ein 2G-Angebot zu nutzen. Eine Ausnahme gilt für:
  • eigene sportliche, musische oder künstlerische Tätigkeit: Bis 18 Jahre können Schüler das auch ohne Impfung machen, ab dem 27 Dezember bis zum Schulstart 2022 aber nur mit Test.
  • Die Reglungen gelten entsprechend auch für die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen.

 
Für 3G:

  • Bis zum 26. Dezember dürfen Schüler ohne gesonderten Test teilnehmen, ab dem 27. Dezember bis zum Schulstart 2022 nur mit gesondertem Testnachweis.

 
Hinweis: Kinder unter 6 Jahren beziehungsweise  bis zum Schuleintritt benötigen weder einen Testnachweise noch eine Immunisierung und können an allen Angeboten teilnehmen.

Die Stadt Kaarst appelliert an alle Eltern, von den kostenlosen Bürgertestungen für ihre Kinder Gebrauch zu machen. „Wir wollen, dass der Unterricht wieder ohne Probleme starten kann. Durch die Bürgertestungen können wir Infektionsketten aufhalten, die sonst möglicherweise am ersten Schultag beginnen würden. Deshalb meine Bitte an alle Kaarster Eltern: Testen Sie ihr Kind zu Hause, nutzen Sie die Testzentren. Ich wünsche Ihnen gesunde Weihnachten“, sagt Schuldezernent Dr. Sebastian Semmler.

Wie das Land nun mitgeteilt hat, wird mit dem Re-Start der Pooltestungen am 10. Januar 2022 das Testverfahren verändert, um unnötige Quarantänen zu verhindern. Alle Schülerinnen und Schüler geben künftig morgens zusätzlich zu der Poolprobe eine Einzelprobe in der Schule ab, damit diese im Falle eines auffälligen Pooltest-Ergebnisses unmittelbar von den Laboren ausgewertet werden können. Dadurch müssen Eltern bei einem positivem Pooltest künftig keine Einzelprobe in der Schule mehr abgeben. Alle Schülerinnen und Schüler, deren Einzelprobe einen negativen Befund hat, können dadurch direkt am nächsten Morgen wieder am Unterricht teilnehmen.

Weitere Informationen unter www.kaarst.de/corona