Stadt und Politik erarbeiten in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro „Runge IVP“ das ganzheitliche Mobilitätskonzept für die Stadt Kaarst. Eine breite Bürgerbeteiligung mit Stadtteil-Spaziergängen ist dem Zwischenergebnis vorangegangen. Der Teilbereich zur Verbesserung des Radverkehrs ist final abgestimmt. Über das Ergebnis und die Vorzüge des ganzheitlichen Mobilitätskonzeptes in Abgrenzung zum Radentscheid einer Bürgerinitiative informiert die Stadt alle interessierten Bürger am Dienstag, 22. Februar 2022, ab 18.00 Uhr im Albert-Einstein-Forum. Dabei werden auch die einzelnen Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs vorgestellt.

Die Teilnehmerzahl vor Ort ist aufgrund der Pandemielage auf 50 Personen begrenzt. Eine  Anmeldung ist ab sofort über termine.kaarst.de möglich. Dort finden Interessierte den Button „Informationsveranstaltungen“ und können sich von dort bis zur Eingabe ihrer Daten weiterklicken. Die erfolgreiche Buchung wird per Mail bestätigt. Sobald alle 50 Plätze vergeben sind, ist eine Terminbuchung nicht mehr möglich. Für alle Interessierte wird die Veranstaltung über den städtischen Youtube-Kanal, auf der Facebook-Seite der Stadt und auf der städtischen Webseite www.kaarst.de per Livestream übertragen.

Im ersten Teil der Veranstaltung wird Verkehrsplaner Hans-Rainer Runge in seiner Präsentation über die geplanten Maßnahmen zur Vebesserungen des Radverkehrs informieren und die ganzheitliche Idee des Mobilitätskonzeptes am Beispiel Fahrrad vorstellen. Interessierte Bürger können vorab ihre Fragen zum Mobilitätskonzept, dem künftigen Radverkehr in der Stadt und auch zum Bürgerentscheid per Mail bis zum 16. Februar unter fragen.buergerentscheid@kaarst.de einreichen. Fragen die nach diesem Zeitpunkt oder während des Streams eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Im Anschluss an den Vortrag wird es zudem eine Fragerunde mit den anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauern geben.
 
Das ganztheitliche Mobilitätskonzept wurde unter breiter Bürgerbeteiligung erarbeitet. Zentrales Element ist die Verbesserung des Radverkehrs. Anders als beim Bürgerentscheid „Radentscheid Kaarst“ werden dabei aber alle Verkehrsteilnehmer betrachtet und einzelne Konzepte sinnvoll miteinander verzahnt. Eine ausschließliche Fokussierung auf den Radverkehr wie beim Bürgerentscheid wird bewusst vermieden. Zudem denkt das Mobilitätskonzept in durchgängigen Verkehrsachsen statt in punktuellen Einzelmaßnahmen. Bürgermeisterin Ursula Baum betont die Vorteile des Konzepts: „Mit dem Mobilitätskonzept schaffen wir eine rechtssichere Planung, die insbesondere für den Radverkehr durchgängige Verbindungen über alle Stadtteile hinweg plant. Der Radentscheid fokussiert sich hingegen auf Einzelmaßnahmen, die rechtlich teilweise nicht umgesetzt werden können. Daher lehne ich den Radentscheid ab. Jede Stimme für den Radentscheid ist eine Stimme gegen das Mobilitätskonzept!“

Bei der Informationsveranstaltung zum Mobilitätskonzept gelten die 2G-Regeln: Zutritt haben ausschließlich Geimpfte und Genesene. Geimpfte müssen ihren Impfausweis oder einen digitalen Nachweis (zum Beispiel Corona-App, CovPass-App) vorweisen. Die vollständige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Genesene müssen einen ärztlichen Nachweis vorweisen. Der erste positive PCR-Test muss mehr als 27 Tage und darf nur weniger als 90 Tage zurückliegen. Ausgenommen von der 2G-Regelung sind Personen bis einschließlich 15 Jahren sowie Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Diese müssen ein Attest und einen negativen Antigentest (maximal 24 Stunden alt) vorweisen. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Zudem muss beim Einlass mit einem Personalausweis bzw. Lichtbildausweis die Identität nachgewiesen werden.

Informationsveranstaltung zum Mobilitätskonzept und Radverkehr:
Dienstag, 22. Februar 2022, 18.00 Uhr
Albert-Einstein-Forum
Am Schulzentrum 16

  • Teilnehmerzahl vor Ort begrenzt, Anmeldung nötig
  • Veranstaltung wird digital übertragen
  • vor Ort gelten 2G-Regeln
  • Lichtbildausweis muss am Eingang vorgezeigt werden