Die städtischen Impfmöglichkeiten in Kaarst werden neu organisiert: Ab kommendem Samstag, 2. April 2022, entfällt die Impfmöglichkeit im Büttgener Rathaus. Dies liegt an der zuletzt stark gesunkenen Nachfrage nach Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen. Das Impfangebot im Kaarster Bürgerhaus wird hingegen weiter aufrecht gehalten. Auch an den kommenden Wochenenden stehen die Impfärzte des Kreises jeden Sonntag, allerdings in geänderten Zeiten, von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr bereit. Einzige Ausnahme ist der Ostersonntag, 17. April 2022: An diesem Termin bleibt auch das Impfzentrum in Kaarst geschlossen.

Weiterhin gilt das Angebot zur Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung für alle Interessierten ab zwölf Jahren. Viertimpfungen sind frühestens drei Monate nach der Drittimpfung für Menschen über 70 Jahre, Bewohner in Alten- und Pflegeheimen und Menschen mit Vorerkrankungen empfohlen.

Wer sich unabhängig von diesen Kriterien ein viertes Mal impfen lassen möchte, kann eine Impfung auf eigenen Wunsch nach ärztlicher Aufklärung vornehmen lassen. Kinderimpfungen werden nach Anmeldung im Impfzentrum des Kreises an der Hellersbergstraße in Neuss vorgenommen. Das Impfangebot ist ohne Anmeldung wahrnehmbar.

Geimpft wird mit den Impfstoffen von Moderna, Biontech, Johnson & Johnson. Der Impfstoff von Novavax wird ab 18 Jahren ausschließlich ohne Voranmeldung im Kreis-Impfzentrum im Neuss verimpft.

Interessierte müssen auch weiterhin für die Impfung ihren Personalausweis, den gelben Impfausweis (wenn vorhanden) und die ausgefüllte Einverständniserklärung mitbringen. Diese ist auf der Seite der Stadt Kaarst zu finden.