Das Gesundheitsamt des Rhein-Kreis Neuss ändert das Verfahren für die Verteilung der Genesenen-Bescheinigungen für Corona-Erkrankte: Wer vom Virus genesen ist, kann ab sofort die Bescheinigung in digitaler Form in Apotheken ausstellen lassen. Diese kann danach in die Corona-App eingepflegt werden.
Auf Wunsch können die Apotheken auch einen analogen Nachweis erstellen. Für die Bescheinigung in der Apotheke muss ein positiver PCR-Test und der Personalausweis mitgeführt werden. Das Testergebnis wird vom beauftragten Dienstleister erstellt, der den PCR-Test vorgenommen hat. Ein positiver Antigen-Schnelltest reicht hingegen nicht aus.
Grund für die Änderung des Verfahrens ist nach Angaben des Kreises die hohe Zahl an Infizierten und der Mehraufwand für das Gesundheitsamt durch die Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine. Bei Rückfragen steht der Kreis unter der Corona-Hotline 02181 601 7777 zur Verfügung. Weitere Informationen stellt der Rhein-Kreis Neuss auch auf seiner Webseite bereit.