Der beste Abfall ist der, der nicht anfällt. Deswegen gilt seit Jahresbeginn für alle Gastronomiebetriebe, die direkt verzehrfähige Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten, dass sie dafür eine Mehrweg-Alternative bereithalten oder mitgebrachte Becher oder Behälter der Kunden befüllen müssen. Große Betriebe ab 80 Quadratmetern und mehr als fünf Mitarbeitern sind verpflichtet, hierfür entsprechende Behältnisse, gegebenenfalls auch mit Pfandsystem vorzuhalten. Kleinere Betriebe müssen zumindest kundeneigene saubere Behälter befüllen. So können die Kundinnen und Kunden selbst entscheiden, ob sie Einweg oder Mehrweg nutzen möchten. In Kaarst bietet beispielsweise die Bäckerei Puppe eigene Mehrwegbecher im Pfandsystem an, die bisher aber kaum angenommen würden, wie Geschäftsführer Thomas Puppe berichtet. „Wir würden uns wünschen, dass mehr Kunden dieses Angebot in Anspruch nehmen. Zumal wir die Becher ja tauschen und die Kunden einen neuen sauberen Becher zurückbekommen.“ Die Deckel bleiben dabei beim Kunden. Die Mehrwegangebotspflicht ist Teil des Abfallvermeidungsprogramms des Bundes unter Beteiligung der Länder. Weitere Informationen zur Abfallvermeidung auf www.kaarst.de/abfallberatung