Die Stadt weist nochmals darauf hin, dass Eigentümer dafür verantwortlich sind, den Gehweg vor ihrem Grundstück „pflanzenfrei“ zu halten. Eigentümer müssen darauf achten, dass ihre Hecken bei Bedarf zurückgeschnitten werden. Kontrolliert wird das durch das Ordnungsamt. Allerdings ist darauf zu achten, dass vom 1. März bis Ende September die sogenannte Nist- und Brutzeit stattfindet. In diesem Zeitraum darf man nur einen sogenannten Pflegeschnitt vornehmen. Das bedeutet, dass z.B. nur ganz frische Triebe zurückgeschnitten werden dürfen. Mit größeren Schnitten muss man dann bis zum Herbst warten.