Ab dem 01. Mai 2025 tritt eine neue bundesgesetzliche Regelung in Kraft. Danach ist eine Beantragung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweis und Reisepass nur noch mit digitalen Lichtbildern möglich. Die benötigten Passbilder sollen sowohl bei der Behörde selbst als auch bei registrierten Fotostudios digital erstellt werden können. Leider verzögert sich in Kaarst und vielen anderen Städten die Auslieferung der benötigten Geräte durch die Bundesdruckerei. Entsprechend kann die Stadtverwaltung Kaarst die Gesetzesänderung noch nicht umsetzen. Es wurde durch den Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 31.07.2025 eingeräumt. Bis dahin können Antragsteller noch ein ausgedrucktes Passbild abgeben. Ebenfalls ist die postalische Versendung von Dokumenten aktuell nicht möglich und eine Abholung weiterhin erforderlich. Sobald hier neue Informationen vorliegen, wird dies kurzfristig mitgeteilt.
Übergangsfrist bis zum 31.07.25 für ausgedrucktes Passbild
Hinweis:
Dies ist eine Meldung aus unserem Archiv. Aktuelle Pressemeldungen finden Sie hier.
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