Die Stadt erreichen derzeit mehrere Hinweise auf unsittliche Geschäftspraktiken von Vertriebsmitarbeitern, die an der Haustür Verträge für Glasfaseranschlüsse verkaufen wollen. Die Stadt hat die geschilderten Vorfälle den betreffenden Unternehmen unmittelbar mitgeteilt und deutlich darauf hingewiesen, dass diese Form des Vertriebs in der Stadt Kaarst nicht gewünscht ist. In diesem Zusammenhang macht die Stadt Kaarst deutlich, dass die bestehende Datenversorgung über Kupferleitungen nicht abgeschaltet wird. Entsprechende Aussagen von Vertriebsmitarbeitern im Haustürgeschäft sind falsch und entbehren jeder Grundlage. Ebenso hat die Stadt keine Personendaten an die Unternehmen weitergegeben.
Die Stadt rät dringend dazu, an der Haustür nur dann ein Geschäft abzuschließen, wenn man das Produkt und die Konditionen des Vertrags verstanden hat. Verbraucherinnen und Verbraucher sind gesetzlich durch ein 14-tägiges Widerrufsrecht geschützt. Geschlossene Verträge können damit rückgängig gemacht werden. Es muss keine Erklärung abgegeben werden, warum das Haustürgeschäft rückgängig gemacht werden soll. Der Verkäufer muss den Verbraucher immer über sein Recht zum Widerruf des Vertrags in Kenntnis setzen. Erst wenn der Kunde eine Widerrufsbelehrung bekommen hat, beginnt die Frist für den Widerruf.
Bürgermeisterin Ursula Baum: „Wir wollen den Glasfaser-Ausbau in Kaarst. Und ich verstehe den wirtschaftlichen Druck der Unternehmen. Dies kann aber nicht dazu führen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger an der Haustür gedrängt werden, einen Vertrag zu schließen. Diese Geschäftspraxis ist unseriös und letztlich kontraproduktiv für ein wichtiges Infrastrukturprojekt. Ich erwarte von den hier tätigen Unternehmen, dass sie auf Ihre Mitarbeiter im Außendienst entsprechend einwirken.“
Glasfaser: Stadt distanziert sich von unsittlichen Haustürgeschäften
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Dies ist eine Meldung aus unserem Archiv. Aktuelle Pressemeldungen finden Sie hier.
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