Die Sterbebücher der Standesämter Büttgen und Kaarst der Jahre 1951 bis 1984 werden digitalisiert und sind bis auf Weiteres nicht nutzbar. Die Digitalisierung der Bücher dient der dauerhaften Erhaltung der Originale und der Verbesserung des Nutzungskomforts.

Für dringende Auskünfte aus diesen Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen www.lav.nrw.de, das die Zweitschriften der Sterbebücher verwahrt.