Die Entscheidungen der NRW-Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie machen weitere, tiefergehende Einschränkungen des öffentlichen Lebens auch in Kaarst notwendig. „Diese Maßnahmen sind hart, aus unserer Sicht aber zwingend, um die Infektionsketten zu brechen“, sagt Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus. Es gehe darum. Zeit zu gewinnen. „Ich setze darauf, dass die Kaarsterinnen und Kaarster in den nächsten Wochen die notwendige Gelassenheit und auch Disziplin aufbringen werden. Wir stehen das gemeinsam durch“, sagt Nienhaus.

Rathaus/Verwaltung:

Das Rathaus wird ab dem 17. März 2020 zunächst bis zum 19. April 2020 für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen können die Kaarster Bürgerinnen und Bürger unter 02131 9870 oder info@kaarst.de einen Terminwunsch hinterlegen. Die zuständigen Fachbereiche werden nach Dringlichkeit entsprechende Termine vergeben. Die telefonische Terminanmeldung ist von montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr möglich.

Politik:

Alle Sitzungen der politischen Gremien und Arbeitskreise werden bis zum Ende der Osterferien ausgesetzt. Die Sprechstunden der Bürgermeisterin und der stellvertretenden Bürgermeister fallen ebenfalls im genannten Zeitraum aus. Die stellv. Bürgermeister werden keine Termine mehr wahrnehmen. Dazu zählen auch die Alters- und Ehejubiläen.

Schulen:

Alle Schulen sind bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Eine Notbetreuung für Kinder der Klassen 1 bis 6 wird nur für Kinder von Eltern in sogenannten Schlüsselpositionen gewährleistet. Infos zur dieser Regelung gibt es auf hier.
Auch die Bildungsangebote der VHS, der Musikschulen und in sonstigen öffentlichen und privaten Einrichtungen pausieren bis zum Ende der Osterferien.

Kitas/Kindertagespflege:

Die Kitas und die Einrichtungen der Kindertagespflege sind bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Eine Notbetreuung wird nur für Kinder von Eltern in sogenannten Schlüsselpositionen gewährleistet. Infos zur dieser Regelung gibt es hier.

Veranstaltungen:

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind unabhängig vom Veranstalter bis zum 19. April 2020 untersagt. Davon betroffen sind u.a. das Kabarettprogramm, das Kino, Ausstellungen und Theaterfahrten. Für Karteninhaber gibt es hier Informationen.

Freizeit/Sport:

Alle Bars, Museen, Fitness- Studios, Schwimmbäder und Saunen, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen, Spielhallen, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe werden bis zum 19. April 2020 geschlossen. Für Restaurants, Gaststätten und Hotels werden strenge Auflagen erlassen. U.a. müssen die Personendaten der Gäste erhoben werden.


Einkaufsmöglichkeiten:

Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs bleiben geöffnet, Hamsterkäufe sind unnötig. Zutrittsbeschränkungen wird es nur für die Einrichtungshäuser geben. Die Rathaus-Arkaden bleiben geöffnet. Allerdings wird das Ordnungsamt kontrollieren, ob sich dort größere Gruppen aufhalten.

Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen:

Die Einrichtungen setzen die Besuchsverbote und Einschränkungen selbstständig durch. Grundsätzlich gilt: Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner/Patient und pro Tag mit Schutzmaßnahmen erlaubt. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten).


Beerdigungen:

Die Friedhofskapellen werden ab dem 19.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen. Die Bestattungen (Urnen- sowie Erdbestattungen) können durchgeführt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt allerdings, die Teilnehmerzahl der Trauergäste auf maximal 10 Personen zu begrenzen. Bei der Abschiednahme an der Grabstätte sollte darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand (mind. zwei Meter) eingehalten wird.

Hochzeiten:

Die bereits terminierten Trauungen im Standesamt finden wie geplant statt. Allerdings wird die Hochzeitsgesellschaft inklusive Standesbeamten auf 10 Personen beschränkt. Termine für die Anmeldung von Trauungen können über die allgemeine Terminvergabe (siehe Rathaus/Verwaltung) vergeben werden.

Die Stadtverwaltung wird die Umsetzung dieser Maßnahmen durch städtische Mitarbeiter kontrollieren. Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus will im Einzelfall auch auf die lokale Entwicklung reagieren: „Mir ist klar, dass diese Einschränkungen für viele Menschen hart sind und uns allen viel abverlangen. Aber wir müssen diejenigen schützen, für die eine Infektion lebensgefährlich sein kann. Hier ist unsere Solidarität gefordert. Deshalb kann es notwendig werden, noch über die jetzt getroffenen Entscheidungen hinaus zu handeln.“

Alle aktuellen Informationen zum Thema Coronavirus gibt es im Internet unter www.kaarst.de/corona und auf unseren Social-Media-Kanäle bei Facebook, Twitter, Instagram und Youtube.