Hier finden Sie eine Übersicht zu allen Regelungen und Maßnahmen in Kaarst. Stand: 18.03.2020

Die heutigen Entscheidungen der NRW-Landesregierung zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben die bereits gestern kommunizierten Maßnahmen und Regelungen noch einmal verschärft. Bürgermeisterin Dr. Ulrike Nienhaus hat sich heute auch per Video an die Kaarster Bürger gewandt und um Disziplin bei der Einhaltung der Maßnahmen gebeten: „Ich appelliere an die Kaarsterinnen und Kaarster: Bleiben Sie zu Hause, beschränken Sie die sozialen Kontakte auf ein Minimum. Alle Entscheidungen werden ihre Wirkung verfehlen, wenn die Bürger einfach weiterleben wie bisher. Es besteht kein Grund zur Panik, kein Grund für Hamsterkäufe und unüberlegte Aktionen. Die Lebensmittelversorgung ist gesichert. Aber es ist zwingend, dass wir alle gemeinsam die kommenden Wochen nutzen, um die Infektionsraten zu senken. Dies gelingt uns nur dann, wenn wir im wahrsten Wortsinn Abstand zueinander halten.“


Freizeit/Sport:

Alle Bars, Kneipen, Museen, Fitness- Studios, Schwimmbäder und Saunen, sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen, Spielhallen, Wettbüros und Prostitutionsbetriebe werden bis auf weiteres geschlossen. Auch die Kaarster Spiel- und Bolzplätze werden geschlossen. Das Ordnungsamt wird in den nächsten Tagen die Einhaltung der Sperrung überprüfen. „Wir haben festgestellt, dass insbesondere Familien die Schließung der Kitas und Schulen durch einen Besuch der Spielplätze kompensieren. Damit wird die Kontaktkette aber wiederbelebt, die wir eigentlich dringen kappen müssen“, sagt Nienhaus.
Restaurants schließen bereits um 15 Uhr. Hotels dürfen keine Touristen als Übernachtungsgäste beherbergen.


Einkaufsmöglichkeiten:

Weiterhin offen bleibt der Einzelhandel für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken, Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte. Alle anderen Geschäfte des Einzelhandels sind ab dem 18. März zu schließen. Dienstleister und Handwerker können weiterarbeiten.
Die Rathausarkaden bleiben geöffnet, da dort Lebensmittel und Drogerieartikel verkauft werden. Die übrigen Geschäfte sind auch dort geschlossen. Der Lebensmittel-Einzelhandel, Abhol- und Lieferdienste sowie Apotheken dürfen bis auf weiteres auch an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen. Ausgenommen sind Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

Rathaus/Verwaltung:

Das Rathaus wird ab dem 17. März 2020 vorerst für den Publikumsverkehr geschlossen. In dringenden Fällen können die Kaarster Bürgerinnen und Bürger unter 02131 9870 oder info@kaarst.de einen Terminwunsch hinterlegen. Die zuständigen Fachbereiche werden nach Dringlichkeit entsprechende Termine vergeben. Die telefonische Terminanmeldung ist von montags bis donnerstags von 8.30 bis 17 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 13 Uhr möglich.

Politik:

Alle Sitzungen der politischen Gremien und Arbeitskreise werden bis zum Ende der Osterferien ausgesetzt. Die Sprechstunden der Bürgermeisterin und der stellvertretenden Bürgermeister fallen ebenfalls im genannten Zeitraum aus. Die stellv. Bürgermeister werden keine Termine mehr wahrnehmen. Dazu zählen auch die Alters- und Ehejubiläen.

Schulen:

Alle Schulen sind bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Eine Notbetreuung für Kinder der Klassen 1 bis 6 wird nur für Kinder von Eltern in sogenannten Schlüsselpositionen gewährleistet. Infos zur dieser Regelung gibt es hier.
Auch die Angebote der VHS, der Musikschulen und in sonstigen öffentlichen und privaten Einrichtungen pausieren bis Ende der Osterferien.

Kitas/Kindertagespflege:

Die Kitas und die Einrichtungen der Kindertagespflege sind bis zum Ende der Osterferien geschlossen. Eine Notbetreuung wird nur für Kinder von Eltern in sogenannten Schlüsselpositionen gewährleistet. Infos zur dieser Regelung gibt es auf hier.

Veranstaltungen:

Alle öffentlichen Veranstaltungen sind unabhängig vom Veranstalter vorerst untersagt. Davon betroffen sind u.a. das Kabarettprogramm, das Kino, Ausstellungen und Theaterfahrten. Für Karteninhaber gibt es Informationen auf hier.


Krankenhäuser, Altenheime und Pflegeeinrichtungen:

Die Einrichtungen setzen die Besuchsverbote und Einschränkungen selbstständig durch. Grundsätzlich gilt: Maximal ist ein registrierter Besucher pro Bewohner/Patient und pro Tag mit Schutzmaßnahmen erlaubt. Ausgenommen davon sind medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche (z.B. Kinderstationen, Palliativpatienten). Der Zutritt für Nutzer zu Tages- und Nachpflegeeinrichtungen ist bis zum 19. April nicht gestattet.

Beerdigungen:

Die Friedhofskapellen werden ab dem 19.03.2020 bis einschließlich 19.04.2020 geschlossen. Die Bestattungen (Urnen- sowie Erdbestattungen) können durchgeführt werden. Die Stadtverwaltung empfiehlt allerdings, die Teilnehmerzahl der Trauergäste auf maximal 10 Personen zu begrenzen. Bei der Abschiednahme an der Grabstätte sollte darauf geachtet werden, dass ein ausreichender Sicherheitsabstand (mind. zwei Meter) eingehalten wird.

Hochzeiten:

Die bereits terminierten Trauungen im Standesamt finden wie geplant statt. Allerdings wird die Hochzeitsgesellschaft inklusive Standesbeamten auf 10 Personen beschränkt. Termine für die Anmeldung von Trauungen können über die allgemeine Terminvergabe (siehe Rathaus/Verwaltung) vergeben werden.


Alle aktuellen Informationen zum Thema Coronavirus gibt es im Internet unter www.kaarst.de/corona. Behalten Sie bitte auch unsere Social-Media-Kanäle bei Facebook, Twitter, Instagram und Youtube im Blick.